Glossar
Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt. Sie ist neben der Feuerbestattung die zweite übliche Bestattungsart in Deutschland.
- Begriff
- Erdbestattung
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Eine Erdbestattung darf nicht zu früh stattfinden. In Nordrhein-Westfalen ist sie frühestens 24 Stunden nach dem Tod erlaubt, in Niedersachsen frühestens nach 48 Stunden. Die späteste Frist setzt ebenfalls jedes Bundesland selbst, meist zwischen 4 und 10 Tagen.
Wie lange das Grab danach bestehen bleibt, regeln Land und Friedhof. Baden-Württemberg verlangt mindestens 15 Jahre, Hamburg 25 Jahre. Das Grab für einen Sarg kostet meist mehr als ein Grab für eine Urne.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen Nordrhein-Westfalen, Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de,
- Niedersächsisches Bestattungsgesetz, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung,
- Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, § 6 Ruhezeit, Land Baden-Württemberg, landesrecht-bw.de,
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen Hamburg, § 28 Ruhezeit, Aeternitas e. V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder der Ratgeber erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Bestatter stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, einen geschlossenen Bestatter oder einen Betrieb, der gar kein Bestatter ist, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.