Bestatterverzeichnis

Glossar

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt. Sie ist neben der Feuerbestattung die zweite übliche Bestattungsart in Deutschland.

Begriff
Erdbestattung
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Eine Erdbestattung darf nicht zu früh stattfinden. In Nordrhein-Westfalen ist sie frühestens 24 Stunden nach dem Tod erlaubt, in Niedersachsen frühestens nach 48 Stunden. Die späteste Frist setzt ebenfalls jedes Bundesland selbst, meist zwischen 4 und 10 Tagen.

Wie lange das Grab danach bestehen bleibt, regeln Land und Friedhof. Baden-Württemberg verlangt mindestens 15 Jahre, Hamburg 25 Jahre. Das Grab für einen Sarg kostet meist mehr als ein Grab für eine Urne.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen Nordrhein-Westfalen, Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de,
  2. Niedersächsisches Bestattungsgesetz, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung,
  3. Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, § 6 Ruhezeit, Land Baden-Württemberg, landesrecht-bw.de,
  4. Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen Hamburg, § 28 Ruhezeit, Aeternitas e. V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.