Erdbestattung
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt. Sie ist neben der Feuerbestattung die zweite übliche Bestattungsart in Deutschland.
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Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen beim Bestatter, beim Standesamt oder auf dem Friedhof begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.
Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt. Sie ist neben der Feuerbestattung die zweite übliche Bestattungsart in Deutschland.
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Bei einer Feuerbestattung wird der Verstorbene im Krematorium eingeäschert. Die Asche kommt danach in eine Urne, die meist auf einem Friedhof beigesetzt wird.
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Bei einer Seebestattung wird die Asche in einer Urne, die sich im Wasser auflöst, von einem Schiff aus im Meer beigesetzt. Ein Grab auf dem Friedhof gibt es danach nicht.
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Bei einer Baumbestattung wird die Urne an den Wurzeln eines Baums in einem Bestattungswald beigesetzt. Ein Bestattungswald gilt rechtlich als Friedhof, auch wenn er wie ein normaler Wald aussieht.
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Der Friedhofszwang ist die Regel, dass Verstorbene und ihre Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Ein Bestattungswald zählt dabei als Friedhof.
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Die Bestattungspflicht legt fest, welche Angehörigen sich um die Bestattung kümmern müssen. Meist ist das zuerst der Ehepartner, danach kommen die Kinder und die Eltern.
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Jedes der 16 Bundesländer hat ein eigenes Bestattungsgesetz. Darin steht, wie schnell bestattet werden muss, wer sich kümmern muss und wo die Asche beigesetzt werden darf.
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Bestattungsvorsorge heißt, die eigene Bestattung schon zu Lebzeiten zu regeln. Meist schließen Sie dafür einen Vertrag mit einem Bestatter und zahlen das Geld auf ein Treuhandkonto ein.
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Schonvermögen ist Geld, das Sie behalten dürfen, auch wenn Sie Sozialhilfe beantragen. Ein angemessener Vertrag für die eigene Bestattung gehört nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2008 in der Regel dazu.
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Sterbegeld ist Geld, das nach einem Todesfall für die Bestattung gezahlt wird. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr.
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