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Fristenrechner für den Todesfall

Den Todesfall melden Sie spätestens am 3. Werktag nach dem Tod beim Standesamt, Samstage zählen dabei mit. Stirbt ein Mensch an einem Mittwoch, endet die Frist am Montag danach, weil eine Frist nicht an einem Samstag endet. Der Rechner nennt Ihnen das Datum, dazu das Ende des Sterbevierteljahrs und die Frist für den Vorschuss auf die Witwenrente.

Todesfall beim Standesamt melden
bis zum 3. Werktag nach dem Tod
§ 28 Personenstandsgesetz, gesetze-im-internet.de, Stand 2. Oktober 2026
Vorschuss auf die Witwenrente beantragen
innerhalb von 30 Tagen
Deutsche Rentenversicherung, deutsche-rentenversicherung.de, Stand 2. Oktober 2026
Volle Witwenrente nach dem Sterbemonat
3 Monate
§ 67 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, gesetze-im-internet.de, Stand 2. Oktober 2026

6 Regeln, nach denen die Fristen laufen

  • Die Frist für die Meldung beim Standesamt beginnt am Tag nach dem Tod und läuft 3 Werktage. Samstage zählen mit, Sonntage und Feiertage nicht.
  • Endet die Frist an einem Samstag, haben Sie bis zum Montag Zeit.
  • Oft meldet der Bestatter den Todesfall für Sie. Im Krankenhaus oder Pflegeheim meldet die Einrichtung selbst.
  • Das Sterbevierteljahr endet mit dem 3. vollen Monat nach dem Sterbemonat, nicht 3 Monate nach dem Todestag.
  • Den Vorschuss auf die Witwenrente beantragen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post.
  • Die Frist für die Beerdigung selbst setzt Ihr Bundesland. Der Rechner nennt sie nicht.

Melden Sie den Todesfall spätestens am Montag, 12. Oktober 2026 beim Standesamt. Der dritte Werktag wäre ein Samstag. Endet die Frist an einem Samstag, verschiebt sie sich auf den Montag. Fällt ein gesetzlicher Feiertag in die Frist, haben Sie einen Tag länger Zeit.

Steht Ihnen eine Witwen- oder Witwerrente zu, zahlt die Rentenversicherung sie bis zum Sonntag, 31. Januar 2027 in voller Höhe der Rente des Verstorbenen. Ihr eigenes Einkommen wird bis dahin nicht angerechnet.

Hat Ihr Ehepartner schon eine Rente bezogen, können Sie diese Rente für das Sterbevierteljahr als Vorschuss in einer Summe bekommen. Den Antrag stellen Sie bis zum Freitag, 6. November 2026 beim Renten Service der Deutschen Post.

Oft übernimmt der Bestatter die Meldung beim Standesamt für Sie. Starb der Mensch im Krankenhaus oder im Pflegeheim, meldet die Einrichtung den Todesfall selbst.

Wer den Todesfall beim Standesamt melden muss

Melden müssen Angehörige und andere Menschen in einer festen Reihenfolge. Wer weiter unten steht, muss nur melden, wenn niemand vor ihm da ist oder alle vor ihm verhindert sind. Starb der Mensch im Krankenhaus, im Altenheim oder im Pflegeheim, meldet die Einrichtung den Todesfall schriftlich.

  1. Wer mit der verstorbenen Person zusammengewohnt hat.
  2. Wem die Wohnung gehört oder wer sie gemietet hat, in der der Mensch gestorben ist.
  3. Wer beim Tod dabei war oder selbst davon weiß.

4 Unterlagen, die das Standesamt sehen will

  • Den Totenschein, den die Ärztin oder der Arzt nach der Leichenschau ausstellt (amtlich Todesbescheinigung).
  • Die Geburtsurkunde der verstorbenen Person.
  • Bei Verheirateten die Eheurkunde, bei Geschiedenen oder Verwitweten dazu den Nachweis über das Ende der Ehe.
  • Einen Nachweis über den letzten Wohnsitz, etwa den Personalausweis.

Steht das Geburtsdatum schon in der Eheurkunde, kann das Standesamt auf die Geburtsurkunde verzichten. Fehlt eine Urkunde, darf es weitere Nachweise verlangen.

Drei Monate volle Witwenrente nach dem Sterbemonat

Stirbt Ihr Ehepartner, zahlt die Rentenversicherung die Witwen- oder Witwerrente zuerst in voller Höhe seiner Rente. Das gilt bis zum Ende des dritten Monats nach dem Sterbemonat und heißt Sterbevierteljahr. Danach sind es bei der großen Witwenrente 55 Prozent, bei der kleinen 25 Prozent. Ab dann zählt auch Ihr eigenes Einkommen mit und kann die Rente kürzen. Die Rente bekommen Sie nur auf Antrag bei Ihrer Rentenversicherung.

Die Frist für die Beerdigung setzt Ihr Bundesland

Wie viele Tage bis zur Beerdigung bleiben, regelt jedes Bundesland in seinem Bestattungsgesetz, und jedes zählt anders. Der Rechner nennt diese Frist deshalb nicht. Die Fristen der Länder stehen im Ratgeber Bestattungspflicht und Fristen nach Bundesland. Verbindlich Auskunft geben das Standesamt und die Friedhofsverwaltung am Sterbeort.

Woher die Angaben stammen

  • § 28 Personenstandsgesetz, Anzeige des Sterbefalls, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 29 Personenstandsgesetz, Anzeige durch Personen, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 30 Personenstandsgesetz, Anzeige durch Einrichtungen und Behörden, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Bestatter Deutschland, Fristberechnung bei Anzeige eines Sterbefalls, Klarstellung des Bundesinnenministeriums vom 14. Juni 2023, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 38 Personenstandsverordnung, Nachweise bei Anzeige des Sterbefalls, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 67 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Rentenartfaktor, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 97 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Deutsche Rentenversicherung, Sterbevierteljahr: Vorschuss auf Witwen- und Witwerrente, Meldung vom 21. November 2024, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Wie lange hat man Zeit, einen Todesfall beim Standesamt zu melden?

Den Todesfall melden Sie spätestens am 3. Werktag nach dem Tod beim Standesamt des Sterbeorts. Samstage zählen dabei als Werktage, Sonntage und Feiertage nicht. Endet die Frist an einem Samstag, haben Sie bis zum Montag Zeit.

Zählt der Samstag bei der Frist für die Meldung eines Todesfalls mit?

Ja, der Samstag zählt bei dieser Frist als Werktag, auch wenn das Standesamt dann geschlossen hat. So hat es das Bundesinnenministerium 2023 klargestellt. Fällt der letzte Tag aber auf einen Samstag, endet die Frist erst am Montag.

Wer muss einen Todesfall beim Standesamt melden?

Zuerst muss melden, wer mit der verstorbenen Person zusammengewohnt hat. Gibt es niemanden, ist es der Mensch, in dessen Wohnung der Tod eingetreten ist. Danach muss melden, wer beim Tod dabei war oder selbst davon weiß. Starb der Mensch im Krankenhaus oder Pflegeheim, meldet die Einrichtung den Todesfall.

Was ist das Sterbevierteljahr bei der Witwenrente?

Das Sterbevierteljahr sind die 3 Monate nach dem Sterbemonat. In dieser Zeit zahlt die Rentenversicherung die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen, und eigenes Einkommen wird nicht angerechnet. Stirbt der Ehepartner am 7. Oktober, endet das Sterbevierteljahr am 31. Januar.

Welche Unterlagen braucht das Standesamt nach einem Todesfall?

Das Standesamt braucht den Totenschein, die Geburtsurkunde und bei Verheirateten die Eheurkunde der verstorbenen Person. Dazu kommt ein Nachweis über den letzten Wohnsitz, etwa der Personalausweis. Steht das Geburtsdatum schon in der Eheurkunde, kann die Geburtsurkunde entfallen.

Ratgeber zu Todesfall, Sterbeurkunde und Witwenrente