
Was eine Bestattung in Deutschland kostet
Eine Bestattung kostet in Deutschland im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro ohne Grabmal, mit Grabmal und Grabanlage 7.000 bis 8.000 Euro.
Ratgeber lesen
Werkzeug
Eine Bestattung kostet im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro ohne Grabmal, mit Grabmal und Grabanlage 7.000 bis 8.000 Euro. So nennt es die Verbraucherinitiative Aeternitas. Tragen Sie die Posten Ihres Kostenvoranschlags ein. Der Rechner zeigt dann, welcher Teil vom Bestatter stammt und welche Posten über der üblichen Spanne liegen.
Tragen Sie die Beträge aus Ihrem Kostenvoranschlag ein. Der Rechner zeigt dann, welcher Teil vom Bestatter stammt und welche Posten über der üblichen Spanne liegen.
Können Sie die Beerdigung nicht bezahlen, kann das Sozialamt die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung übernehmen. Den Antrag können Sie auch nach der Beerdigung stellen. Sprechen Sie trotzdem früh mit dem Sozialamt, dann wissen Sie vor dem Auftrag, was es übernimmt.
Laut der Verbraucherinitiative Aeternitas reichen die üblichen Preise von 10 Euro (Erste Sterbeurkunde) bis 5.000 Euro (Grabmal mit Inschrift). Für einen Sarg nennt sie 500 bis 2.000 Euro. Grab und Beisetzung auf dem Friedhof kosten 700 bis 4.600 Euro, je nach Grabart. Diese Spannen sind eine Orientierung. Was Ihr Friedhof verlangt, steht in seiner Gebührenordnung, und die erfragen Sie bei der Friedhofsverwaltung.
| Posten | Den Preis legt fest | Übliche Spanne |
|---|---|---|
| Sarg | Bestatter | 500 bis 2.000 Euro, für die Erdbestattung 700 bis 2.000 Euro, für die Feuerbestattung 500 bis 1.200 Euro |
| Schmuckurne | Bestatter | 125 bis 500 Euro |
| Hygienische Versorgung | Bestatter | 75 bis 250 Euro |
| Ankleiden und Einbetten | Bestatter | 75 bis 200 Euro |
| Kühlung für 3 Tage | Bestatter | 75 bis 225 Euro |
| Überführung im Nahbereich | Bestatter | 200 bis 550 Euro |
| Aufbahrung in einer Trauerhalle | Bestatter | 200 bis 750 Euro |
| Behördengänge und Formalitäten | Bestatter | 150 bis 600 Euro |
| Trauerbriefe, 30 Stück | Bestatter | 75 bis 150 Euro |
| Einäscherung im Krematorium | anderer Betrieb | 200 bis 600 Euro |
| Zweite Leichenschau vor der Einäscherung | anderer Betrieb | 25 bis 150 Euro |
| Grabmal mit Inschrift | anderer Betrieb | 500 bis 5.000 Euro |
| Kranz | anderer Betrieb | 100 bis 400 Euro |
| Weltlicher Trauerredner | anderer Betrieb | 300 bis 600 Euro |
| Musik bei der Trauerfeier | anderer Betrieb | 50 bis 500 Euro |
| Traueranzeige in der Zeitung | anderer Betrieb | 200 bis 600 Euro |
| Leichenschau und Totenschein | Friedhof, Amt oder Ärztin | 100 bis 250 Euro |
| Grab und Beisetzung auf dem Friedhof | Friedhof, Amt oder Ärztin | 700 bis 4.600 Euro, vom Urnenreihengrab bis zum Sargrasengrab |
| Erste Sterbeurkunde | Friedhof, Amt oder Ärztin | 10 bis 20 Euro, jede weitere 5 bis 12 Euro |
Wer muss die Beerdigung bezahlen?
Die Kosten der Beerdigung tragen die Erben. Wer sich um die Bestattung kümmern muss, regelt dagegen jedes Bundesland selbst, meist sind das zuerst Ehepartner und Kinder. Beides kann verschiedene Menschen treffen. Wer das Erbe ausschlägt, muss die Bestattung unter Umständen trotzdem veranlassen.
Was gilt, wenn Sie die Kosten nicht tragen können?
Dann kann das Sozialamt die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung übernehmen. Es prüft Ihr Einkommen und Vermögen und zahlt nur, was dafür nötig ist. Den Antrag können Sie vor oder nach der Beerdigung stellen, ein Formular brauchen Sie dafür nicht. Sprechen Sie trotzdem früh mit dem Sozialamt, dann wissen Sie vor dem Auftrag, welche Kosten es übernimmt.
Zahlt die Krankenkasse ein Sterbegeld?
Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Geld für die Beerdigung gibt es heute nur aus anderen Quellen, etwa aus einer privaten Sterbegeldversicherung.
Muss eine Bestattungsvorsorge für das Sozialamt aufgelöst werden?
In der Regel nicht. Das Bundessozialgericht hat 2008 entschieden, dass ein angemessener Vorsorgevertrag meist geschützt ist, solange er nicht nur geschlossen wurde, um Geld vor dem Sozialamt zu verstecken. Einen festen Höchstbetrag nennen weder das Gesetz noch das Urteil, das Sozialamt prüft jeden Fall einzeln.
Bevor das Sozialamt zahlt, müssen Sie eigenes Geld einsetzen. Einen Betrag von 10.000 Euro je erwachsener Person dürfen Sie dabei behalten, für jede Person, die Sie überwiegend versorgen, weitere 500 Euro. Dieser Schonbetrag hat mit einer Bestattungsvorsorge nichts zu tun: Die Vorsorge ist zusätzlich geschützt, wenn sie angemessen ist.
Er kennt nicht den Preis Ihres Friedhofs und nicht den Preis eines bestimmten Bestatters. Friedhofsgebühren setzt jede Gemeinde selbst fest, und Bestatter kalkulieren frei. Die Spannen zeigen, was üblich ist. Liegt ein Posten darüber, ist das kein Beweis für einen zu hohen Preis, aber ein guter Grund, nachzufragen.
Der Rechner ersetzt auch keine Rechtsberatung. Wer zahlen muss und wer die Bestattung veranlassen muss, kann in einer Familie verschieden sein. Lassen Sie sich beraten, wenn es darüber Streit gibt, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin für Erbrecht.
Eine Beerdigung kostet im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro ohne Grabmal. Mit Grabmal und Grabanlage sind es im Schnitt 7.000 bis 8.000 Euro. So nennt es die Verbraucherinitiative Aeternitas. Je nach Grabart, Friedhof und Wünschen kann es deutlich weniger oder mehr sein.
Vergleichen Sie die Leistungen, die der Bestatter selbst berechnet, etwa Sarg, Versorgung, Überführung und Formalitäten. Friedhofsgebühren hängen vom Friedhof ab und nicht vom Bestatter. Lassen Sie sich dafür jeden Posten einzeln nennen.
Ein Sarg kostet laut Aeternitas üblicherweise für die Erdbestattung 700 bis 2.000 Euro, für die Feuerbestattung 500 bis 1.200 Euro. Bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit eingeäschert, deshalb reicht dort ein einfacher Sarg.
Zuerst zahlen die Erben aus dem Erbe. Reicht das nicht und können die Angehörigen die Kosten nicht tragen, kann das Sozialamt eine einfache, würdige Bestattung bezahlen. Den Antrag können Sie auch nach der Beerdigung stellen.
Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Geld für die Beerdigung gibt es nur noch aus anderen Quellen, etwa aus einer privaten Sterbegeldversicherung.

Eine Bestattung kostet in Deutschland im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro ohne Grabmal, mit Grabmal und Grabanlage 7.000 bis 8.000 Euro.
Ratgeber lesen

Prüfen Sie die Rechnung Posten für Posten gegen das Angebot und widersprechen Sie schriftlich.
Ratgeber lesen

Ja, das Sozialamt übernimmt die Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung, wenn Sie diese nicht selbst bezahlen können.
Ratgeber lesen