Bestatterverzeichnis

Werkzeug

Bestattungskosten-Rechner für den Kostenvoranschlag

Eine Bestattung kostet im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro ohne Grabmal, mit Grabmal und Grabanlage 7.000 bis 8.000 Euro. So nennt es die Verbraucherinitiative Aeternitas. Tragen Sie die Posten Ihres Kostenvoranschlags ein. Der Rechner zeigt dann, welcher Teil vom Bestatter stammt und welche Posten über der üblichen Spanne liegen.

Bestattung im Schnitt, ohne Grabmal
5.000 bis 6.000 Euro
Kostenüberblick der Verbraucherinitiative Aeternitas, aeternitas.de, Stand 2. Oktober 2026
Mit Grabmal und Grabanlage
7.000 bis 8.000 Euro
Kostenüberblick der Verbraucherinitiative Aeternitas, aeternitas.de, Stand 2. Oktober 2026
Grab und Beisetzung auf dem Friedhof
700 bis 4.600 Euro
Übliche Preisspannen der Verbraucherinitiative Aeternitas, aeternitas.de, Stand 2. Oktober 2026

6 Regeln für den Vergleich von Bestatter-Angeboten

  • Vergleichen Sie zwei Angebote nicht an der Endsumme, sondern an den Leistungen des Bestatters. Nur diesen Teil legt er selbst fest.
  • Friedhofsgebühren setzt jede Gemeinde selbst fest. Für Grab und Beisetzung nennt Aeternitas 700 bis 4.600 Euro, je nach Grabart.
  • Krematorium, Steinmetz, Blumenladen und Zeitung stellen ihre Preise selbst auf. Der Bestatter gibt sie oft nur weiter.
  • Lassen Sie sich jeden Posten einzeln nennen. Einen Paketpreis ohne Aufschlüsselung können Sie nicht vergleichen.
  • Unter jedem Feld steht die übliche Spanne. Liegt ein Posten darüber, fragen Sie nach, was er enthält.
  • Können Sie die Kosten nicht tragen, kann das Sozialamt eine einfache, würdige Bestattung bezahlen, auch bei einem Antrag nach der Beerdigung.
Beträge aus Ihrem Kostenvoranschlag in Euro

Füllen Sie nur die Posten aus, die in Ihrem Angebot stehen. Unter jedem Feld steht die übliche Spanne laut der Verbraucherinitiative Aeternitas.

Leistungen des Bestatters

Leistungen anderer Betriebe

Gebühren von Friedhof, Standesamt und Ärztin

Tragen Sie die Beträge aus Ihrem Kostenvoranschlag ein. Der Rechner zeigt dann, welcher Teil vom Bestatter stammt und welche Posten über der üblichen Spanne liegen.

Können Sie die Beerdigung nicht bezahlen, kann das Sozialamt die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung übernehmen. Den Antrag können Sie auch nach der Beerdigung stellen. Sprechen Sie trotzdem früh mit dem Sozialamt, dann wissen Sie vor dem Auftrag, was es übernimmt.

Was die einzelnen Posten üblicherweise kosten

Laut der Verbraucherinitiative Aeternitas reichen die üblichen Preise von 10 Euro (Erste Sterbeurkunde) bis 5.000 Euro (Grabmal mit Inschrift). Für einen Sarg nennt sie 500 bis 2.000 Euro. Grab und Beisetzung auf dem Friedhof kosten 700 bis 4.600 Euro, je nach Grabart. Diese Spannen sind eine Orientierung. Was Ihr Friedhof verlangt, steht in seiner Gebührenordnung, und die erfragen Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Übliche Preise von 19 Posten einer Bestattung laut Aeternitas, abgerufen am 2. Oktober 2026. Die Spalte in der Mitte sagt, wer den Preis festlegt.
PostenDen Preis legt festÜbliche Spanne
SargBestatter500 bis 2.000 Euro, für die Erdbestattung 700 bis 2.000 Euro, für die Feuerbestattung 500 bis 1.200 Euro
SchmuckurneBestatter125 bis 500 Euro
Hygienische VersorgungBestatter75 bis 250 Euro
Ankleiden und EinbettenBestatter75 bis 200 Euro
Kühlung für 3 TageBestatter75 bis 225 Euro
Überführung im NahbereichBestatter200 bis 550 Euro
Aufbahrung in einer TrauerhalleBestatter200 bis 750 Euro
Behördengänge und FormalitätenBestatter150 bis 600 Euro
Trauerbriefe, 30 StückBestatter75 bis 150 Euro
Einäscherung im Krematoriumanderer Betrieb200 bis 600 Euro
Zweite Leichenschau vor der Einäscherunganderer Betrieb25 bis 150 Euro
Grabmal mit Inschriftanderer Betrieb500 bis 5.000 Euro
Kranzanderer Betrieb100 bis 400 Euro
Weltlicher Trauerredneranderer Betrieb300 bis 600 Euro
Musik bei der Trauerfeieranderer Betrieb50 bis 500 Euro
Traueranzeige in der Zeitunganderer Betrieb200 bis 600 Euro
Leichenschau und TotenscheinFriedhof, Amt oder Ärztin100 bis 250 Euro
Grab und Beisetzung auf dem FriedhofFriedhof, Amt oder Ärztin700 bis 4.600 Euro, vom Urnenreihengrab bis zum Sargrasengrab
Erste SterbeurkundeFriedhof, Amt oder Ärztin10 bis 20 Euro, jede weitere 5 bis 12 Euro

Wer die Beerdigung bezahlt und wer hilft

  • Wer muss die Beerdigung bezahlen?

    Die Kosten der Beerdigung tragen die Erben. Wer sich um die Bestattung kümmern muss, regelt dagegen jedes Bundesland selbst, meist sind das zuerst Ehepartner und Kinder. Beides kann verschiedene Menschen treffen. Wer das Erbe ausschlägt, muss die Bestattung unter Umständen trotzdem veranlassen.

  • Was gilt, wenn Sie die Kosten nicht tragen können?

    Dann kann das Sozialamt die Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung übernehmen. Es prüft Ihr Einkommen und Vermögen und zahlt nur, was dafür nötig ist. Den Antrag können Sie vor oder nach der Beerdigung stellen, ein Formular brauchen Sie dafür nicht. Sprechen Sie trotzdem früh mit dem Sozialamt, dann wissen Sie vor dem Auftrag, welche Kosten es übernimmt.

  • Zahlt die Krankenkasse ein Sterbegeld?

    Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Geld für die Beerdigung gibt es heute nur aus anderen Quellen, etwa aus einer privaten Sterbegeldversicherung.

  • Muss eine Bestattungsvorsorge für das Sozialamt aufgelöst werden?

    In der Regel nicht. Das Bundessozialgericht hat 2008 entschieden, dass ein angemessener Vorsorgevertrag meist geschützt ist, solange er nicht nur geschlossen wurde, um Geld vor dem Sozialamt zu verstecken. Einen festen Höchstbetrag nennen weder das Gesetz noch das Urteil, das Sozialamt prüft jeden Fall einzeln.

Bevor das Sozialamt zahlt, müssen Sie eigenes Geld einsetzen. Einen Betrag von 10.000 Euro je erwachsener Person dürfen Sie dabei behalten, für jede Person, die Sie überwiegend versorgen, weitere 500 Euro. Dieser Schonbetrag hat mit einer Bestattungsvorsorge nichts zu tun: Die Vorsorge ist zusätzlich geschützt, wenn sie angemessen ist.

Was der Rechner nicht weiß

Er kennt nicht den Preis Ihres Friedhofs und nicht den Preis eines bestimmten Bestatters. Friedhofsgebühren setzt jede Gemeinde selbst fest, und Bestatter kalkulieren frei. Die Spannen zeigen, was üblich ist. Liegt ein Posten darüber, ist das kein Beweis für einen zu hohen Preis, aber ein guter Grund, nachzufragen.

Der Rechner ersetzt auch keine Rechtsberatung. Wer zahlen muss und wer die Bestattung veranlassen muss, kann in einer Familie verschieden sein. Lassen Sie sich beraten, wenn es darüber Streit gibt, etwa bei der Verbraucherzentrale oder einer Anwältin für Erbrecht.

Woher die Angaben stammen

  • Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas, Übliche Preisspannen, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas, Kostenüberblick, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 1968 Bürgerliches Gesetzbuch, Beerdigungskosten, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Bestattungskosten, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Aeternitas, Sozialbestattung: Antrag stellen, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, kleinere Barbeträge, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Bundessozialgericht, Urteil vom 18. März 2008, B 8/9b SO 9/06 R, Bestattungsvorsorge als Schonvermögen, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.
  • Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Dezember 2005, B 1 KR 2/05 R, Wegfall des Sterbegeldes zum 1. Januar 2004, zur Quelle, abgerufen am 2. Oktober 2026.

Häufige Fragen

Was kostet eine Beerdigung in Deutschland?

Eine Beerdigung kostet im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro ohne Grabmal. Mit Grabmal und Grabanlage sind es im Schnitt 7.000 bis 8.000 Euro. So nennt es die Verbraucherinitiative Aeternitas. Je nach Grabart, Friedhof und Wünschen kann es deutlich weniger oder mehr sein.

Wie vergleiche ich zwei Angebote vom Bestatter?

Vergleichen Sie die Leistungen, die der Bestatter selbst berechnet, etwa Sarg, Versorgung, Überführung und Formalitäten. Friedhofsgebühren hängen vom Friedhof ab und nicht vom Bestatter. Lassen Sie sich dafür jeden Posten einzeln nennen.

Was kostet ein Sarg beim Bestatter?

Ein Sarg kostet laut Aeternitas üblicherweise für die Erdbestattung 700 bis 2.000 Euro, für die Feuerbestattung 500 bis 1.200 Euro. Bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit eingeäschert, deshalb reicht dort ein einfacher Sarg.

Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?

Zuerst zahlen die Erben aus dem Erbe. Reicht das nicht und können die Angehörigen die Kosten nicht tragen, kann das Sozialamt eine einfache, würdige Bestattung bezahlen. Den Antrag können Sie auch nach der Beerdigung stellen.

Zahlt die Krankenkasse etwas zur Beerdigung?

Nein, die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Geld für die Beerdigung gibt es nur noch aus anderen Quellen, etwa aus einer privaten Sterbegeldversicherung.

Ratgeber zu Bestattungskosten, Rechnung und Sozialamt