Glossar
Friedhofszwang
Der Friedhofszwang ist die Regel, dass Verstorbene und ihre Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Ein Bestattungswald zählt dabei als Friedhof.
- Begriff
- Friedhofszwang
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Zwei Bundesländer machen Ausnahmen. In Bremen darf die Asche seit 2015 unter engen Voraussetzungen auch außerhalb eines Friedhofs ausgebracht werden. Rheinland-Pfalz erlaubt seit Oktober 2025, die Urne zu Hause aufzubewahren oder die Asche mit Genehmigung auszubringen.
In beiden Ländern muss die verstorbene Person das in der Regel selbst schriftlich verfügt haben. Ein Wunsch der Angehörigen allein reicht nicht. Die Seebestattung ist überall erlaubt, sie ist aber an die Regeln der Küstenländer gebunden.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen, Freie Hansestadt Bremen, Transparenzportal,
- Bestatten in Rheinland-Pfalz, neues Bestattungsgesetz 2025, Aeternitas e. V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur,
Einsatz von Sprachmodellen
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Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.