Bestatterverzeichnis

Glossar

Schonvermögen bei Bestattungsvorsorge

Schonvermögen ist Geld, das Sie behalten dürfen, auch wenn Sie Sozialhilfe beantragen. Ein angemessener Vertrag für die eigene Bestattung gehört nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2008 in der Regel dazu.

Begriff
Schonvermögen bei Bestattungsvorsorge
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Einen festen Höchstbetrag für die Bestattungsvorsorge gibt es nicht. Das Sozialamt prüft, ob die vereinbarten Leistungen zu dem passen, was am Ort üblich ist. Wer den Vertrag nur geschlossen hat, um Geld vor dem Amt zu verstecken, ist nicht geschützt.

Davon getrennt dürfen Sie Ersparnisse von 10.000 Euro je erwachsener Person behalten, dazu 500 Euro für jede Person, die Sie überwiegend versorgen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. März 2008, B 8/9b SO 9/06 R, lexetius.com,
  2. § 90 SGB XII, Einzusetzendes Vermögen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.