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Was ein Bestattungsvorsorgevertrag regelt und sichert

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Bestattungsvorsorgevertrag legt zu Lebzeiten fest, wie Sie bestattet werden wollen, und hinterlegt das Geld dafür auf einem Treuhandkonto, getrennt vom Vermögen des Bestatters. Das Bundessozialgericht hat entschieden: Ein angemessener Vertrag darf das Sozialamt nicht anrühren, wenn Sie später Sozialhilfe brauchen. Angemessen heißt: Die Summe passt zu den vereinbarten Leistungen und den Preisen vor Ort.

Vorsorgegeld beim Antrag auf Sozialhilfe
bleibt geschützt, wenn es angemessen ist
Bundessozialgericht, Urteil B 8/9b SO 9/06 R, Leitsatz, Stand 18. März 2008
Geschützter Barbetrag in der Sozialhilfe
10.000 Euro, dazu 500 Euro je unterhaltene Person
§ 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, geltende Fassung, Stand 16. Dezember 2022
Anstieg der Bestattungspreise seit 2020
über 20 Prozent
Aeternitas e. V. nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, Stand 22. Januar 2026
Ältere Hände ruhen auf einer geschlossenen Mappe auf einem Holztisch, im Hintergrund ein Fenster mit einer Pflanze.
Wer die eigene Bestattung zu Lebzeiten regelt, nimmt den Angehörigen später viele Entscheidungen ab. Bild: KI generiert.

Was im Vertrag stehen muss

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen über eine Leistung, die erst nach Ihrem Tod erbracht wird. Juristisch ist das ein Werkvertrag: Sie bezahlen für eine Leistung, die der Bestatter Ihnen erst dann schuldet, wenn der Fall eintritt. Er hat zwei Teile. Der erste beschreibt Ihre Bestattung: die Art, den Ort, den Sarg oder die Urne, den Ablauf der Feier. Der zweite regelt das Geld: wie viel es ist, wo es liegt und wer es später freigibt. Ein Vertrag mit nur dem ersten Teil ist eine Wunschliste. Erst der zweite Teil macht daraus Vorsorge.

Der Vertrag bindet zunächst nur das Bestattungsunternehmen, nicht automatisch Ihre Angehörigen. Wer nach Ihrem Tod über Art und Ort der Bestattung entscheidet, sagt das Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen etwa gilt: Ihr eigener Wille entscheidet, wenn Sie beim Verfassen mindestens 14 Jahre alt waren und rechtlich selbst entscheiden konnten. Ihr schriftlich festgehaltener Wille ist damit mehr als eine Bitte. Er ist die Grundlage, nach der Angehörige und Friedhofsverwaltung arbeiten.

Diese Angaben gehören in den Vertrag, damit später niemand raten muss:

  • Bestattungsart und Friedhof, mit vollem Namen und Ort genannt, nicht nur als Wunsch in der Nähe.
  • Die Grabart, mit der Angabe, ob in der Familie schon ein Grab besteht und wie lange es noch gilt. Das ist oft der teuerste einzelne Posten.
  • Sarg oder Urne mit genauem Modell und Preis, nicht nur als Kategorie wie Mittelklasse.
  • Der Transport, falls Sie fern von zu Hause sterben. Ohne diese Angabe entsteht dort oft die größte Nachforderung.
  • Die Trauerfeier mit Ort, Dauer, Musik und der Frage, ob jemand eine Rede hält.
  • Wer nach Ihrem Tod entscheiden darf: Name und Anschrift der Person, die den Vertrag abruft und die Bestattung organisiert.
  • Was mit einem Überschuss geschieht, falls die Bestattung günstiger wird als geplant, und wer eine Lücke ausgleicht, falls sie teurer wird.

Warum das Geld zum Treuhänder gehört

Wer einem Bestattungsunternehmen mehrere tausend Euro im Voraus überweist, trägt über Jahrzehnte zwei Risiken. Das Unternehmen kann aufgeben, verkauft werden oder in die Insolvenz gehen. Dann steht Ihr Geld in der Insolvenzmasse und nicht für Ihre Bestattung bereit. Deshalb trennt eine gute Vorsorge das Geld vom Betrieb: Sie zahlen nicht an den Bestatter, sondern an eine unabhängige Treuhandstelle. Sie verwaltet den Betrag und gibt ihn erst frei, wenn die Leistung erbracht wurde.

Viele Bestatter nutzen dafür die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die aus dem Umfeld des Bundesverbands Deutscher Bestatter stammt. Der Verband beschreibt die Sicherung so: Sämtliche Einlagen sind vollständig durch die Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts abgesichert. Der angemessene Betrag steht auch dann bereit, wenn das beauftragte Unternehmen nicht mehr besteht. Genau das Risiko einer Anzahlung ist damit ausgeschlossen.

Der Weg des Geldes vom Einzahlen bis zur Auszahlung
  1. Leistungen einzeln festlegen

    Sie und der Bestatter schreiben jede gewünschte Leistung einzeln mit Preis auf. Aus der Summe ergibt sich der Betrag für die Vorsorge. Das machen Sie gemeinsam im Beratungsgespräch.

  2. Vertrag mit der Treuhandstelle abschließen

    Neben dem Vertrag mit dem Bestatter entsteht ein zweiter, eigener Vertrag mit der Treuhandstelle. Lassen Sie sich beide Urkunden aushändigen, bevor Sie zahlen.

  3. Auf das Treuhandkonto einzahlen

    Der Betrag geht direkt an die Treuhandstelle, nicht auf ein Konto des Bestattungsunternehmens. Prüfen Sie den Empfänger auf dem Überweisungsträger.

  4. Bestätigung aufbewahren

    Sie erhalten von der Treuhandstelle eine schriftliche Bestätigung über die verwahrte Summe. Dieses Papier ist später der Nachweis für Angehörige und für das Sozialamt.

  5. Betrag alle paar Jahre prüfen

    Bestattungspreise sind seit 2020 um über 20 Prozent gestiegen. Fragen Sie alle drei bis fünf Jahre nach, ob die hinterlegte Summe die vereinbarten Leistungen noch deckt.

  6. Auszahlung nach der Bestattung

    Nach der Bestattung rechnet der Bestatter mit der Treuhandstelle ab. Bleibt Geld übrig, fließt es in den Nachlass, also in das, was Sie hinterlassen, wenn der Vertrag nichts anderes sagt.

Der fünfte Schritt fällt am häufigsten unter den Tisch, und er richtet den größten Schaden an. 5.000 Euro aus dem Jahr 2018 decken heute nicht mehr dieselben Leistungen, weil Bestattungen und Friedhofsgebühren seither deutlich teurer geworden sind. Die Verbraucherinitiative Aeternitas hat für 2025 einen Anstieg von 3,1 Prozent gemessen, bei einer Inflation von 2,2 Prozent. Für 2024 lag der Anstieg bei 4,5 Prozent, für 2023 bei 5,4 Prozent. Ob Ihr Vertrag automatisch mitwächst oder Sie selbst nachzahlen müssen, steht im Vertrag, sonst nirgends.

Wann das Sozialamt Ihre Vorsorge nicht anrühren darf

Die Frage stellt sich meist zu spät, nämlich beim Einzug ins Pflegeheim. Wer Sozialhilfe beantragt, muss zuerst eigenes Vermögen einsetzen. Geschützt bleiben nach der geltenden Verordnung 10.000 Euro Bargeld je volljähriger Person, dazu 500 Euro für jede Person, die sie überwiegend unterhält. Alles darüber muss grundsätzlich eingesetzt werden, und das Sozialamt zählt dazu auch das Guthaben auf einem Bestattungs-Treuhandkonto.

Hier hilft eine Ausnahme, die das Bundessozialgericht 2008 ausdrücklich für die Bestattungsvorsorge bestätigt hat. Der Leitsatz vom 18. März 2008 sagt sinngemäß: Geld aus einem angemessenen Bestattungsvorsorgevertrag muss bei der Sozialhilfe nicht eingesetzt werden, weil das für die betroffene Person eine unzumutbare Härte wäre. Die Ausnahme gilt nicht, wenn jemand den Vertrag nur abgeschlossen hat, um an Sozialleistungen zu kommen.

Zwei Wörter aus diesem Satz entscheiden Ihren Fall. Angemessen prüft das Gericht nicht pauschal, sondern anhand der einzelnen vereinbarten Leistungen und der Preise vor Ort. Ein Vertrag über eine ortsübliche Bestattung mit einem ortsüblichen Grab ist angemessen. Ein Vertrag weit über dem, was am Ort üblich ist, nicht ohne Weiteres. Und Absicht heißt: Jemand hat vorgesorgt, nur um bedürftig zu wirken. Das Gericht fragt dabei nicht, ob die Vorsorge später zur Bedürftigkeit geführt hat, sondern was die Person wirklich wollte: eine würdige Bestattung oder einen Trick.

Ist Ihre Vorsorge vor dem Sozialamt geschützt?

Liegt das Geld auf einem Treuhandkonto mit einzeln aufgelisteten Leistungen und Preisen?

Ja

Passen die vereinbarten Leistungen zu dem, was an Ihrem Ort üblich ist: Sarg, Grabart, Feier?

Ja

Haben Sie den Vertrag erst kurz vor einem Antrag auf Sozialhilfe oder kurz vor dem Heimeinzug geschlossen?

Ja

Wahrscheinlich geschützt, aber Sie müssen es begründen können. Das Gericht prüft dann, ob Sie wirklich eine würdige Bestattung wollten, zum Beispiel durch frühere Aussagen, Familienpapiere oder ein schon bestehendes Grab.

Nein

Geschützt. Ein angemessener Vertrag darf das Sozialamt laut dem Urteil vom 18. März 2008 nicht anrühren. Reichen Sie die Bestätigung der Treuhandstelle und die Liste der Leistungen mit dem Antrag ein.

Nein

Teilweise gefährdet. Der Teil über dem Ortsüblichen zählt nicht als angemessen und kann eingefordert werden. Lassen Sie sich vom Bestatter aufschreiben, welche Positionen dem örtlichen Standard entsprechen, und passen Sie den Vertrag notfalls an.

Nein

Haben Sie stattdessen eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen?

Ja

Kommt auf die Gestaltung an. Geschützt ist die Versicherung, wenn die Auszahlung fest für die Bestattung vorgesehen ist, zum Beispiel weil der Bestatter das Geld direkt erhält. Ein frei verfügbarer Rückkaufswert zählt dagegen als Vermögen.

Nein

Nicht geschützt. Ein Sparbuch mit dem Vermerk für die Beerdigung ist frei verfügbares Geld und wird oberhalb von 10.000 Euro eingesetzt. Wandeln Sie es in einen Treuhandvertrag mit einer Leistungsliste um, wenn Sie den Schutz wollen.

Wann die Versicherung besser passt als der Vertrag

Beide Wege enden mit Geld für eine Bestattung, aber sie funktionieren ganz verschieden. Der Vorsorgevertrag mit Treuhand ist Sparen mit einem festen Zweck: Sie zahlen einen Betrag ein, und der steht später bereit. Die Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung für den Todesfall: Sie zahlen laufend Beiträge, und im Todesfall wird eine feste Summe ausgezahlt, egal wie viel Sie eingezahlt haben. Wer früh stirbt, bekommt oft mehr heraus, als er eingezahlt hat. Wer lange lebt, oft weniger.

Die Unterschiede zeigen sich vor allem bei Alter, Wartezeit und Summe. Eine Sterbegeldversicherung nehmen manche Anbieter schon ab 18 Jahren, andere erst ab 40, und je nach Anbieter bis 80 oder 90 Jahre. Bis zur vollen Leistung vergehen 12 bis 36 Monate. Die Versicherungssummen liegen zwischen 1.500 und 20.000 Euro. Beim Vorsorgevertrag mit Treuhand gibt es keine Altersgrenze und keine Wartezeit, dafür richtet sich die Summe nach den vereinbarten Leistungen.

Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhand und Sterbegeldversicherung im Vergleich. Angaben zur Versicherung aus der Anbieterübersicht des Bundesverbands Deutscher Bestatter, abgerufen am 20. September 2026.
MerkmalVorsorgevertrag mit TreuhandSterbegeldversicherung
Was Sie festlegeneinzelne Leistungen und den Betrag dafürnur eine Geldsumme, keine Leistungen
Einzahlungeinmalig oder in Raten, in Höhe des Bedarfslaufende Beiträge, oft bis zum Tod oder bis zu einem Endalter
Eintrittsalterkeine Grenzeje nach Anbieter 18 bis 80 oder 40 bis 90 Jahre
Gesundheitsprüfungkeinebei den vom Verband gelisteten Anbietern ebenfalls keine
Wartezeit bis zur vollen Leistungkeine12 bis 36 Monate, je nach Anbieter und Alter
Übliche Summenrichtet sich nach den vereinbarten Leistungen1.500 bis 20.000 Euro, je nach Anbieter
Risikodie Summe reicht nicht mehr, wenn sie nicht angepasst wirddie gezahlten Beiträge können die Auszahlung übersteigen
Schutz vor dem Sozialamtgeschützt, wenn angemessen (siehe oben)nur wenn das Geld fest für die Bestattung reserviert ist, sonst zählt der Rückkaufswert als Vermögen

Der Bundesverband Deutscher Bestatter weist bei der Versicherung selbst auf das Grundproblem hin: Ihre Angehörigen bekommen am Ende womöglich weniger heraus, als Sie eingezahlt haben. Das ist keine Warnung vor unseriösen Anbietern, sondern wie das Produkt funktioniert. Eine Versicherung passt vor allem, wenn Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen können, aber trotzdem sofort abgesichert sein wollen. Ein Treuhandvertrag passt, wenn Sie das Geld haben und wenn Ihnen wichtig ist, dass am Ende nicht nur eine Summe, sondern eine feste Bestattung dasteht.

Was beim Todesfall mit dem Geld passiert

Im Todesfall meldet sich die Person, die Sie dafür bestimmt haben, beim Bestattungsunternehmen und legt den Vertrag vor. Dafür braucht sie zwei Dinge: die Vertragsunterlagen und die Sterbeurkunde. Der Bestatter erbringt die vereinbarten Leistungen und rechnet danach mit der Treuhandstelle ab. Freigegeben wird das Geld nicht auf Zuruf, sondern gegen Nachweis. Das schützt Sie zu Lebzeiten und Ihre Angehörigen danach.

Drei Situationen kommen dabei immer wieder vor. Erstens: Die Bestattung kostet weniger als hinterlegt. Dann fließt der Überschuss in den Nachlass und wird unter den Erben verteilt, also unter denen, die von Ihnen erben, wenn der Vertrag nichts anderes sagt. Zweitens: Sie sterben weit weg von zu Hause, und es entstehen Transportkosten, die der Vertrag nicht vorsieht. Dann müssen die Angehörigen zuzahlen. Drittens: Das beauftragte Unternehmen gibt es nicht mehr. Dann bleibt das Geld bei der Treuhandstelle und wird für ein anderes Unternehmen verwendet, weil es nie dem Betrieb gehört hat.

Zu Lebzeiten können Sie den Vertrag ändern oder kündigen. Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt eine Kündigung jederzeit, allerdings behält der Bestatter dann einen Anspruch auf einen Teil des vereinbarten Preises, weil er sich auf den Auftrag eingestellt hatte. In der Praxis heißt das: Sie bekommen das Guthaben zurück, aber nicht immer vollständig. Klären Sie deshalb vor der Unterschrift, was der Vertrag im Fall einer Kündigung vorsieht, und lassen Sie sich diese Klausel erklären.

So kommen Sie in 6 Schritten zum Vertrag

Die Reihenfolge entscheidet, ob der Vertrag im Ernstfall wirklich trägt. Wer zuerst zahlt und danach fragt, hat die schlechteste Verhandlungsposition. Der folgende Ablauf gilt für die Vorsorge im eigenen Namen. Schließen Sie sie für eine andere Person ab, brauchen Sie zusätzlich deren Einverständnis oder eine entsprechende Vollmacht.

  1. Klären Sie zuerst die Grabfrage. Besteht in der Familie schon ein Grab, und wie lange gilt es noch? Ein vorhandenes Grab kann die nötige Summe um mehr als tausend Euro senken. Die Auskunft gibt die Friedhofsverwaltung.
  2. Holen Sie zwei Angebote bei verschiedenen Bestattern ein, beide für denselben Wunsch. Verlangen Sie Einzelpreise, keine Pakete mit Namen wie Basis oder Komfort.
  3. Lassen Sie sich zeigen, an welche Treuhandstelle das Geld geht, und lassen Sie sich die Sicherung schriftlich bestätigen. Die Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts ist der entscheidende Punkt.
  4. Prüfen Sie die Klauseln zu Kündigung, Preisanpassung und Überschuss. Diese drei Klauseln entscheiden später über Geld, und sie stehen selten auf der ersten Seite.
  5. Unterschreiben Sie beide Verträge, den mit dem Bestatter und den mit der Treuhandstelle, und lassen Sie sich beide Ausfertigungen aushändigen.
  6. Hinterlegen Sie eine Kopie bei der Person, die im Ernstfall entscheiden soll, und notieren Sie sich den Aufbewahrungsort. Tragen Sie sich eine Prüfung in drei Jahren in den Kalender ein.

Ein letzter Punkt betrifft das Gespräch selbst. Nach einer Forsa-Umfrage von 2024 im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Bestatter haben bei den über 60-Jährigen 78 Prozent bereits über die Kosten der eigenen Bestattung nachgedacht. Die Frage nach dem Preis ist im Beratungsgespräch also kein Tabu, sondern das, womit die meisten Menschen ohnehin kommen. Weicht ein Betrieb der Frage nach Einzelpreisen aus, beantwortet er damit schon eine andere Frage.

Häufige Fragen

Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen über die eigene Bestattung, den Sie zu Lebzeiten schließen. Er legt einzelne Leistungen fest, also Bestattungsart, Grab, Sarg oder Urne und den Ablauf der Feier, und er bestimmt den Betrag dafür. Das Geld zahlen Sie meist nicht an den Bestatter, sondern auf ein Treuhandkonto bei einer eigenen Treuhandstelle.

Ist das Geld aus einer Bestattungsvorsorge vor dem Sozialamt sicher?

Ja, wenn der Vertrag angemessen ist. Das Bundessozialgericht hat am 18. März 2008 entschieden, dass ein solches Guthaben bei der Sozialhilfe nicht eingesetzt werden muss, weil das eine unzumutbare Härte wäre. Die Ausnahme gilt nicht, wenn der Vertrag nur abgeschlossen wurde, um Sozialleistungen zu bekommen. Angemessen misst sich an den vereinbarten Leistungen und den Preisen vor Ort.

Was passiert mit der Bestattungsvorsorge, wenn der Bestatter insolvent wird?

Liegt das Geld auf einem Treuhandkonto, gehört es nicht zum Vermögen des Bestattungsunternehmens und fällt nicht in die Insolvenzmasse. Der Bundesverband Deutscher Bestatter gibt an, dass die bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG verwahrten Einlagen vollständig durch die Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts abgesichert sind. Das gilt auch dann, wenn das beauftragte Unternehmen nicht mehr besteht. Eine Anzahlung direkt an den Betrieb hat diesen Schutz nicht.

Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandvertrag?

Ein Treuhandvertrag passt, wenn Sie den Betrag aufbringen können und Ihre Bestattung im Detail festlegen wollen, denn er kennt weder Wartezeit noch Altersgrenze. Eine Sterbegeldversicherung passt, wenn nur laufende Beiträge infrage kommen. Anbieter aus der Liste des Bundesverbands Deutscher Bestatter verlangen zwar keine Gesundheitsprüfung, aber Wartezeiten von 12 bis 36 Monaten, und die Summen liegen zwischen 1.500 und 20.000 Euro.

Wie hoch sollte eine Bestattungsvorsorge sein?

Das ergibt sich aus einer Liste der gewünschten Leistungen für Ihren Fall, nicht aus einer Faustregel. Am stärksten wirken sich die Grabart und der Friedhof aus, weil die Gebühren der Kommunen stark schwanken. In Köln kostet eine Sargbestattung in einem frei gewählten Grab an Friedhofsgebühren 2.918 Euro, in Leipzig 2.026 Euro. Weil Bestattungen seit 2020 um über 20 Prozent teurer geworden sind, sollten Sie die Summe alle drei bis fünf Jahre überprüfen.

Kann ich einen Bestattungsvorsorgevertrag kündigen?

Ja, zu Lebzeiten jederzeit. Der Bestatter behält dabei einen Anspruch auf einen Teil des vereinbarten Preises, weil er sich auf den Auftrag eingestellt hatte, sodass das Treuhandguthaben nicht immer vollständig zurückfließt. Welcher Abzug gilt, steht in der Kündigungsklausel des Vertrags und sollte vor der Unterschrift geklärt sein.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. März 2008, B 8/9b SO 9/06 R, openJur, Dokumentation der Entscheidung des Bundessozialgerichts,
  2. § 90 SGB XII, Einzusetzendes Vermögen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII vom 11. Februar 1988, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 648 BGB, Kündigungsrecht des Bestellers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag, Sicherung der Treuhandeinlagen, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.,
  6. Sterbegeldversicherung, Anbieterübersicht mit Eintrittsalter, Wartezeit und Versicherungssummen, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.,
  7. Preisanstieg bei Bestattungen hat sich abgeschwächt, Pressemitteilung vom 22. Januar 2026, Aeternitas e. V.,
  8. Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen Nordrhein-Westfalen, §§ 8 und 12, Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de,
  9. Niedersächsisches Bestattungsgesetz, § 8 Bestattungspflicht, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung,
  10. Verbraucherumfrage mit Forsa: Bestattungen in Deutschland, 1.021 Befragte ab 18 Jahren, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.