Wer sich kümmert, wenn niemand privat da ist
Stirbt jemand ohne Angehörige oder ohne dass sich Angehörige finden lassen, bleibt der Verstorbene nicht unbestattet. Das zuständige Ordnungsamt am Sterbeort ist gesetzlich verpflichtet, für eine Bestattung zu sorgen, sobald feststeht, dass sich sonst niemand darum kümmert. Das ist Landesrecht und im Einzelnen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, gilt aber im Kern überall.
Die Behörde organisiert dabei nur das Nötigste. Meist ist das eine Feuerbestattung mit Beisetzung der Asche in einer einfachen Gemeinschaftsanlage, ohne persönliche Gestaltung und ohne große Trauerfeier. Das nennt man eine Bestattung von Amts wegen. Sie ist gesetzlich zulässig, aber ausdrücklich als letztes Mittel gedacht, nicht als gleichwertige Alternative zu einer selbst geplanten Bestattung.
Bevor es dazu kommt, versucht die Behörde zunächst, überhaupt Angehörige zu ermitteln, etwa über das Einwohnermeldeamt oder Nachlassunterlagen. Das kostet Zeit, in der der Leichnam bei einem beauftragten Bestatter zwischengelagert wird. Erst wenn diese Suche erfolglos bleibt oder die gefundenen Angehörigen sich ausdrücklich nicht kümmern wollen, greift die Behörde selbst ein. Für Sie heißt das: Ohne eigene Vorkehrung entscheidet am Ende eine Behörde über den Rahmen Ihrer Bestattung.
Warum auch ohne Familie eine Vertrauensperson möglich ist
Der entscheidende Punkt für Alleinstehende: Das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen, ist nicht an Verwandtschaft gebunden. Sie können zu Lebzeiten jede Person damit beauftragen, Ihre Wünsche umzusetzen. Das kann eine Freundin sein, ein Nachbar oder eine andere Vertrauensperson. Diese Person hat dann Vorrang vor jeder ferneren Verwandtschaft, die sich später vielleicht doch noch findet.
Das gilt auch dann, wenn sich später doch noch ein entfernter Verwandter meldet, der anderer Meinung ist. Die von Ihnen benannte Person darf Ihren Willen nach der Rechtsprechung notfalls auch gegen solche Verwandten durchsetzen. Sie wurde ja ausdrücklich damit betraut. Ohne Benennung hätte dieselbe Person rechtlich keine Handhabe gegen einen Verwandten, der plötzlich mitreden will, so nahe sie Ihnen auch stand.
Damit das im Ernstfall auch funktioniert, muss die Benennung eindeutig sein. Schreiben Sie auf, wer entscheiden darf, mit vollem Namen und Anschrift, und legen Sie fest, wie und wo Sie bestattet werden möchten. Wie Sie eine solche Bestattungsverfügung schreiben und sicher hinterlegen, erklären wir im verlinkten Artikel. Wichtig: Verpflichtet, die Aufgabe zu übernehmen, ist diese Person nicht. Fragen Sie sie deshalb vorher, statt sie erst im Ernstfall vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Wie ein Vorsorgevertrag die Vertrauensperson entlastet
Eine benannte Person allein löst noch nicht das Geldproblem. Ohne Absicherung müsste sie die Bestattung entweder aus eigener Tasche vorstrecken oder auf eine Kostenübernahme durch das Sozialamt hoffen, die erst nach Prüfung greift. Beides ist vermeidbar.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto löst dieses Problem, weil das Geld unabhängig von Ihren Angehörigen oder deren Fehlen bereitsteht. Die Treuhandstelle zahlt nach Ihrem Tod direkt an das Bestattungsunternehmen, sobald die vereinbarte Leistung erbracht ist. Die von Ihnen benannte Person muss nichts vorstrecken. Sie legt nur den Vertrag vor und begleitet die Bestattung in Ihrem Sinne.
Für Alleinstehende lohnt sich dabei ein zusätzlicher Blick auf die Zukunft. Ziehen Sie später in ein Pflegeheim und werden auf Sozialhilfe angewiesen, bleibt ein angemessenes Vorsorgeguthaben nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts geschützt. Sie müssen es also nicht vorher aufbrauchen, nur weil Sie irgendwann bedürftig werden könnten.
Was mit den Kosten passiert, wenn niemand zahlt
Organisiert das Ordnungsamt die Bestattung, weil sich niemand anders kümmert, trägt es die Kosten zunächst selbst. Findet sich später doch noch jemand, der sich nach dem Landesrecht hätte kümmern müssen, etwa ein entfernter Verwandter, fordert die Behörde die Kosten von ihm zurück.
Kann diese Person die Kosten nachweislich nicht aufbringen, springt das Sozialamt ein. Es übernimmt dann die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung, prüft dafür aber Einkommen und Vermögen der zahlungspflichtigen Person genau. Bleibt am Ende niemand übrig, der zur Kasse gebeten werden kann, bleiben die Kosten bei der öffentlichen Hand hängen.
Wer selbst vorgesorgt hat, verhindert dieses ganze Verfahren. Das Treuhandgeld begleicht die Rechnung direkt, ohne dass jemand gesucht oder angeschrieben werden muss. Das ist der Vorteil der eigenen Vorsorge für Alleinstehende: Sie bestimmen selbst, und niemand muss erst gesucht werden.
So regeln Sie es schon heute konkret
In dieser Reihenfolge regeln Sie Ihre Vorsorge ohne Angehörige, auch wenn Sie noch überlegen, wen Sie fragen möchten.
- Überlegen Sie, wer als Vertrauensperson infrage kommt, und fragen Sie diese Person direkt, ob sie die Aufgabe übernehmen würde.
- Schreiben Sie eine Bestattungsverfügung mit Ihren Wünschen und dem Namen dieser Person, datiert und unterschrieben.
- Schließen Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag mit Treuhandkonto ab, damit das Geld unabhängig von Ihnen beiden bereitsteht.
- Geben Sie der Vertrauensperson eine eigene Kopie beider Dokumente, nicht nur einen Hinweis, wo sie liegen.
- Hinterlegen Sie zusätzlich die Kontaktdaten dieser Person bei einer zweiten Stelle, etwa bei einem Nachbarn oder Ihrem Hausarzt, falls die erste Person selbst nicht erreichbar ist, wenn es darauf ankommt.
Häufige Fragen
Wer organisiert meine Bestattung, wenn ich keine Angehörigen habe?
Ohne Angehörige und ohne von Ihnen benannte Person organisiert das Ordnungsamt am Sterbeort eine einfache Bestattung. Sie tut das nur, wenn sich sonst wirklich niemand kümmert, und beschränkt sich dabei auf das gesetzlich Nötige.
Kann ich eine Freundin ohne Verwandtschaft mit meiner Bestattung beauftragen?
Ja, das Recht, über die eigene Bestattung zu bestimmen, ist nicht an Verwandtschaft gebunden. Sie können jede Person Ihres Vertrauens schriftlich benennen, und diese Person hat dann Vorrang vor entfernten Verwandten.
Muss die von mir benannte Person die Aufgabe übernehmen?
Nein, eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Deshalb sollten Sie diese Person vorher fragen und ihr eine eigene Kopie Ihrer Unterlagen geben, statt sie erst im Ernstfall zu überraschen.
Wer bezahlt meine Bestattung, wenn niemand da ist?
Zunächst zahlt das Ordnungsamt. Es kann die Kosten aber von Angehörigen zurückfordern, die später gefunden werden und sich hätten kümmern müssen. Kann niemand zahlen, springt das Sozialamt für eine einfache, würdige Bestattung ein. Ein eigener Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto verhindert dieses Verfahren von vornherein.
Bleibt mein Vorsorgeguthaben geschützt, wenn ich später ins Pflegeheim ziehe?
Ja, ein angemessenes Guthaben aus einem Bestattungsvorsorgevertrag zählt laut dem Bundessozialgericht nicht als Vermögen, das Sie vorher für die Pflege einsetzen müssten. Angemessen richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den ortsüblichen Preisen.
