Bestatterverzeichnis

Ratgeber

Dürfen Sie eine Bestattung ohne Bestatter organisieren?

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Ja, kein Bundesland schreibt vor, dass Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen müssen. Waschen, Ankleiden und die Trauerfeier dürfen Angehörige selbst übernehmen. Beim Transport der verstorbenen Person setzen die Landesgesetze aber enge Grenzen, die eine Beauftragung in der Praxis fast immer nötig machen.

Pflicht, einen Bestatter zu beauftragen
in keinem Bundesland
Stiftung Warentest, Leserfrage Begräbnis auch ohne Bestatter zulässig?, Stand 26. September 2026
Überführung in eine Leichenhalle in NRW
spätestens nach 36 Stunden
Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen Nordrhein-Westfalen, Stand 19. Februar 2022
Überführung im Nahbereich beim Bestatter
200 bis 550 Euro
Aeternitas e. V., Übliche Preisspannen einzelner Bestattungsleistungen, Stand 2. Oktober 2026
Eine brennende Kerze, ein Bilderrahmen und weiße Tulpen auf einer Holzkommode in einem hellen Zimmer.
Waschen, Ankleiden und den Abschied zu Hause dürfen Angehörige selbst übernehmen. Bild: KI generiert.

Was Angehörige selbst übernehmen dürfen

Kein Bundesland schreibt vor, dass Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen müssen. Sie dürfen die verstorbene Person selbst waschen, ankleiden und frisieren, wenn Sie das möchten und sich das zutrauen. Auch die Trauerfeier, die Blumen und die Absprache mit dem Friedhofsamt oder der Pfarrerin dürfen Sie komplett selbst organisieren.

Verbindlich ist dafür immer das Recht des Bundeslandes, in dem der Tod eingetreten ist, nicht Ihr eigener Wohnort. Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Bestattungsgesetz, und die Regeln unterscheiden sich spürbar. Was in einem Land erlaubt ist, kann im Nachbarland zusätzliche Genehmigungen verlangen.

Warum der Transport die eigentliche Hürde ist

Die größte praktische Grenze für eine Bestattung in Eigenregie ist nicht das Waschen oder die Trauerfeier, sondern der Weg dorthin. Auf öffentlichen Straßen darf eine verstorbene Person nur in einem dicht verschlossenen, dafür geeigneten Behältnis oder Fahrzeug befördert werden. Das schreiben alle Landesgesetze vor, auch wenn sie es unterschiedlich streng fassen.

Wie streng das im Einzelnen ausfällt, zeigt ein Vergleich einzelner Länder. Bayern verlangt ein Fahrzeug, dessen Aufbau eigens für den Leichentransport eingerichtet ist, und zuverlässige Personen für die Durchführung. Baden-Württemberg schreibt grundsätzlich einen eigenen Leichenwagen vor. Eine andere Fahrzeugart erlaubt die zuständige Behörde nur ausnahmsweise, wenn ein würdiger Transport gesichert ist. Nordrhein-Westfalen verlangt im Gesetzestext selbst nur ein geeignetes, dicht verschlossenes Behältnis, ohne einen bestimmten Anbieter zu nennen.

Transportregeln in drei Bundesländern im Vergleich, jeweils nach dem eigenen Landesgesetz.
BundeslandRegel zum TransportPraktische Folge
BayernFahrzeug muss eigens für den Leichentransport eingerichtet seinEin privates Auto reicht nicht aus
Baden-WürttembergLeichenwagen vorgeschrieben, Ausnahme nur mit behördlicher ErlaubnisOhne Erlaubnis bleibt nur ein zugelassener Anbieter
Nordrhein-WestfalenNur ein dicht verschlossenes, geeignetes Behältnis vorgeschriebenDer Gesetzestext nennt keinen bestimmten Anbieter

Was in Bremen und Rheinland-Pfalz anders geregelt ist

Zwei Bundesländer weichen von der üblichen Regel zusätzlich ab. Bremen erlaubt seit dem 1. Januar 2015, die Asche eines Verstorbenen auch auf privatem Grund zu verstreuen. Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person das schriftlich verfügt und jemanden mit der Aufgabe betraut hat. Die engen Voraussetzungen sollen verhindern, dass Auswärtige aus anderen Bundesländern dafür extra nach Bremen kommen.

Rheinland-Pfalz hat im Oktober 2025 ein neues Bestattungsgesetz eingeführt. Es erlaubt die Erdbestattung im Tuch ohne Sarg und auf Rhein, Mosel, Lahn und Saar eine Flussbestattung mit einer sofort wasserlöslichen Urne. Mit Genehmigung darf die Asche dort auch außerhalb eines Friedhofs ausgebracht oder die Urne zu Hause aufbewahrt werden.

Wann sich ein Bestatter trotzdem lohnt

Ganz ohne jede fachliche Hilfe kommt in der Praxis kaum jemand aus, allein wegen der Fahrzeug- und Genehmigungsfragen. Möglich ist aber eine Mischung: Sie beauftragen einen Bestatter nur für den Transport und die Formalitäten und übernehmen den Rest, etwa die Trauerfeier, selbst.

Das spart vor allem die Eigenleistungen des Bestatters wie Organisation und Begleitung. Fremdleistungen wie die Gebühr des Krematoriums oder die Friedhofsgebühr bleiben davon unberührt, die zahlen Sie so oder so. Ob ein Festpreisangebot aus dem Internet dabei wirklich günstiger ist, lesen Sie im verlinkten Ratgeber. Grundsätzlich gilt auch hier: Vergleichen Sie, bevor Sie sich entscheiden, selbst wenn Sie nur einen Teil beauftragen.

Häufige Fragen

Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen selbst waschen und ankleiden?

Ja, das dürfen Angehörige in jedem Bundesland selbst übernehmen, wenn sie sich das zutrauen. Rechtlich verlangt das keine Genehmigung.

Darf ich die verstorbene Person im eigenen Auto transportieren?

In der Praxis kaum, weil die Landesgesetze ein dafür eigens eingerichtetes, dicht verschlossenes Fahrzeug verlangen. Bayern etwa fordert ausdrücklich einen Aufbau, der für den Leichentransport eingerichtet ist, ein normaler Pkw erfüllt das nicht.

Gibt es ein Bundesland, in dem eine Bestattung ganz ohne Bestatter möglich ist?

Kein Bundesland schreibt die Beauftragung eines Unternehmens ausdrücklich vor. Die Fahrzeug- und Genehmigungsregeln für den Transport machen eine Bestattung völlig ohne fachliche Hilfe aber in der Praxis fast überall schwierig.

Darf ich die Asche eines Angehörigen mit nach Hause nehmen?

Die Urne mit nach Hause nehmen dürfen Sie seit Oktober 2025 nur in Rheinland-Pfalz, und auch dort nur, wenn die verstorbene Person das schriftlich verfügt hat. Bremen erlaubt unter ähnlich engen Voraussetzungen, die Asche außerhalb eines Friedhofs zu verstreuen. In den übrigen Bundesländern muss die Urne auf einen Friedhof.

Spare ich Geld, wenn ich vieles selbst organisiere?

Sie sparen die Eigenleistungen des Bestatters, also Organisation und Begleitung. Fremdleistungen wie Krematorium und Friedhofsgebühr fallen unabhängig davon an, ob Sie selbst organisieren oder nicht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Leserfrage, Begräbnis auch ohne Bestatter zulässig?, Stiftung Warentest,
  2. Beerdigung ohne Bestatter organisieren, geht das?, mymoria GmbH,
  3. Landesbestattungsgesetz Bayern, Regeln zur Überführung, Bestatterweblog, Peter Wilhelm,
  4. Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG), Inhaltsübersicht mit § 47 Bestattungsfahrzeuge, dejure.org,
  5. Rheinland-Pfalz, Besonderheiten des Bestattungsrechts, Aeternitas e. V.,
  6. Was bei Bestattungen in Bremen erlaubt ist, und was nicht, Radio Bremen, butenunbinnen.de,
  7. Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz, BestG NRW), § 16 Beförderung, Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de,
  8. Neues Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz, in Kraft seit Oktober 2025, Flussbestattung, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Rheinland-Pfalz,
  9. Übliche Preisspannen einzelner Bestattungsleistungen, Aeternitas e. V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder der Ratgeber erzeugt. Name, Adresse und Kontaktdaten der Bestatter stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.