Was Angehörige selbst übernehmen dürfen
Kein Bundesland schreibt vor, dass Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen müssen. Sie dürfen die verstorbene Person selbst waschen, ankleiden und frisieren, wenn Sie das möchten und sich das zutrauen. Auch die Trauerfeier, die Blumen und die Absprache mit dem Friedhofsamt oder der Pfarrerin dürfen Sie komplett selbst organisieren.
Verbindlich ist dafür immer das Recht des Bundeslandes, in dem der Tod eingetreten ist, nicht Ihr eigener Wohnort. Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Bestattungsgesetz, und die Regeln unterscheiden sich spürbar. Was in einem Land erlaubt ist, kann im Nachbarland zusätzliche Genehmigungen verlangen.
Warum der Transport die eigentliche Hürde ist
Die größte praktische Grenze für eine Bestattung in Eigenregie ist nicht das Waschen oder die Trauerfeier, sondern der Weg dorthin. Auf öffentlichen Straßen darf eine verstorbene Person nur in einem dicht verschlossenen, dafür geeigneten Behältnis oder Fahrzeug befördert werden. Das schreiben alle Landesgesetze vor, auch wenn sie es unterschiedlich streng fassen.
Wie streng das im Einzelnen ausfällt, zeigt ein Vergleich einzelner Länder. Bayern verlangt ein Fahrzeug, dessen Aufbau eigens für den Leichentransport eingerichtet ist, und zuverlässige Personen für die Durchführung. Baden-Württemberg schreibt grundsätzlich einen eigenen Leichenwagen vor. Eine andere Fahrzeugart erlaubt die zuständige Behörde nur ausnahmsweise, wenn ein würdiger Transport gesichert ist. Nordrhein-Westfalen verlangt im Gesetzestext selbst nur ein geeignetes, dicht verschlossenes Behältnis, ohne einen bestimmten Anbieter zu nennen.
| Bundesland | Regel zum Transport | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Bayern | Fahrzeug muss eigens für den Leichentransport eingerichtet sein | Ein privates Auto reicht nicht aus |
| Baden-Württemberg | Leichenwagen vorgeschrieben, Ausnahme nur mit behördlicher Erlaubnis | Ohne Erlaubnis bleibt nur ein zugelassener Anbieter |
| Nordrhein-Westfalen | Nur ein dicht verschlossenes, geeignetes Behältnis vorgeschrieben | Der Gesetzestext nennt keinen bestimmten Anbieter |
Was in Bremen und Rheinland-Pfalz anders geregelt ist
Zwei Bundesländer weichen von der üblichen Regel zusätzlich ab. Bremen erlaubt seit dem 1. Januar 2015, die Asche eines Verstorbenen auch auf privatem Grund zu verstreuen. Voraussetzung ist, dass die verstorbene Person das schriftlich verfügt und jemanden mit der Aufgabe betraut hat. Die engen Voraussetzungen sollen verhindern, dass Auswärtige aus anderen Bundesländern dafür extra nach Bremen kommen.
Rheinland-Pfalz hat im Oktober 2025 ein neues Bestattungsgesetz eingeführt. Es erlaubt die Erdbestattung im Tuch ohne Sarg und auf Rhein, Mosel, Lahn und Saar eine Flussbestattung mit einer sofort wasserlöslichen Urne. Mit Genehmigung darf die Asche dort auch außerhalb eines Friedhofs ausgebracht oder die Urne zu Hause aufbewahrt werden.
Wann sich ein Bestatter trotzdem lohnt
Ganz ohne jede fachliche Hilfe kommt in der Praxis kaum jemand aus, allein wegen der Fahrzeug- und Genehmigungsfragen. Möglich ist aber eine Mischung: Sie beauftragen einen Bestatter nur für den Transport und die Formalitäten und übernehmen den Rest, etwa die Trauerfeier, selbst.
Das spart vor allem die Eigenleistungen des Bestatters wie Organisation und Begleitung. Fremdleistungen wie die Gebühr des Krematoriums oder die Friedhofsgebühr bleiben davon unberührt, die zahlen Sie so oder so. Ob ein Festpreisangebot aus dem Internet dabei wirklich günstiger ist, lesen Sie im verlinkten Ratgeber. Grundsätzlich gilt auch hier: Vergleichen Sie, bevor Sie sich entscheiden, selbst wenn Sie nur einen Teil beauftragen.
Häufige Fragen
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen selbst waschen und ankleiden?
Ja, das dürfen Angehörige in jedem Bundesland selbst übernehmen, wenn sie sich das zutrauen. Rechtlich verlangt das keine Genehmigung.
Darf ich die verstorbene Person im eigenen Auto transportieren?
In der Praxis kaum, weil die Landesgesetze ein dafür eigens eingerichtetes, dicht verschlossenes Fahrzeug verlangen. Bayern etwa fordert ausdrücklich einen Aufbau, der für den Leichentransport eingerichtet ist, ein normaler Pkw erfüllt das nicht.
Gibt es ein Bundesland, in dem eine Bestattung ganz ohne Bestatter möglich ist?
Kein Bundesland schreibt die Beauftragung eines Unternehmens ausdrücklich vor. Die Fahrzeug- und Genehmigungsregeln für den Transport machen eine Bestattung völlig ohne fachliche Hilfe aber in der Praxis fast überall schwierig.
Darf ich die Asche eines Angehörigen mit nach Hause nehmen?
Die Urne mit nach Hause nehmen dürfen Sie seit Oktober 2025 nur in Rheinland-Pfalz, und auch dort nur, wenn die verstorbene Person das schriftlich verfügt hat. Bremen erlaubt unter ähnlich engen Voraussetzungen, die Asche außerhalb eines Friedhofs zu verstreuen. In den übrigen Bundesländern muss die Urne auf einen Friedhof.
Spare ich Geld, wenn ich vieles selbst organisiere?
Sie sparen die Eigenleistungen des Bestatters, also Organisation und Begleitung. Fremdleistungen wie Krematorium und Friedhofsgebühr fallen unabhängig davon an, ob Sie selbst organisieren oder nicht.
