Diese Angaben gehören in jeden Bestattungsauftrag
Ein Bestattungsauftrag ist ein ganz normaler Vertrag über eine Dienstleistung, ein sogenannter Werkvertrag. Er sollte deshalb dieselben Grundangaben enthalten wie jeder andere Auftrag auch. Dazu gehören die einzelnen Leistungen, ihr jeweiliger Preis sowie wer zahlt und bis wann.
Seriöse Betriebe legen Ihnen dafür ein schriftliches Angebot vor, oft Kostenvoranschlag genannt: eine Aufstellung der Einzelpreise, bevor Sie unterschreiben. Halten Sie außerdem schriftlich fest, dass zusätzliche Wünsche, etwa ein teurerer Sarg, erst nach Ihrer Rücksprache berechnet werden dürfen.
- Name und Anschrift von Ihnen als Auftraggeber und der verstorbenen Person.
- Jede Leistung einzeln aufgeführt, mit Preis, nicht nur eine Gesamtsumme.
- Eine klare Angabe, ob Friedhofsgebühren und andere Fremdleistungen enthalten sind.
- Die Zahlungsfrist und die Bankverbindung, an die Sie zahlen sollen.
- Ihre Unterschrift und die des Bestatters, mit Datum.
Wann Sie den Auftrag widerrufen können
Ein Widerruf ist vor allem in zwei Fällen möglich. Erstens, wenn Sie den Auftrag zu Hause unterschrieben haben, egal ob der Bestatter Sie dort besucht hat oder Sie ihn eingeladen haben. Zweitens, wenn Sie den Auftrag ausschließlich über Telefon, E-Mail oder ein Formular im Internet erteilt haben, ohne sich persönlich in seinen Geschäftsräumen zu treffen.
In beiden Fällen gibt Ihnen das Bürgerliche Gesetzbuch vierzehn Tage Zeit. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Vertrags. Für den Widerruf reicht eine formlose Erklärung, aus der klar wird, dass Sie den Auftrag rückgängig machen wollen. Eine Begründung müssen Sie nicht liefern.
Warum der Widerruf oft schon zu spät kommt
In der Praxis läuft die vierzehntägige Frist selten ganz durch, weil die Bestattung meist längst vorbei ist, bevor sie endet. Das Gesetz kennt dafür eine eigene Regel. Stimmen Sie ausdrücklich zu, dass der Bestatter sofort beginnt, und bestätigt er Ihnen das schriftlich, gilt eine Ausnahme. Ihr Recht auf Widerruf erlischt dann in dem Moment, in dem die Bestattung vollständig durchgeführt ist.
Genau das lassen sich viele Betriebe deshalb vor Auftragsbeginn unterschreiben, aus gutem Grund. Ohne diese Zustimmung dürften sie mit der Bestattung eigentlich erst nach Ablauf der Frist beginnen. Das wäre wegen der Fristen bis zur Beisetzung in den meisten Bundesländern gar nicht möglich.
Gilt der Widerruf auch im Bestattungsinstitut selbst?
Nein, in der Regel nicht. Besuchen Sie den Bestatter in seinen eigenen Räumen und unterschreiben dort, gilt das wie ein Einkauf im Geschäft. Für solche Verträge sieht das Gesetz kein Recht auf Widerruf vor, genauso wenig wie beim Kauf eines Sofas im Möbelhaus. Manche Betriebe räumen freiwillig eine Bedenkzeit ein, das steht dann im Vertrag selbst und nicht im Gesetz.
Wie Sie richtig widerrufen
Für die Erklärung selbst gibt es keine Formvorschrift. Ein Anruf würde theoretisch reichen. In der Praxis sollten Sie den Widerruf trotzdem immer zusätzlich schriftlich festhalten, per E-Mail oder Brief, damit Sie ihn im Streitfall nachweisen können.
- Schreiben Sie klar, dass Sie den Bestattungsauftrag vom genannten Datum widerrufen.
- Nennen Sie keinen Grund, das Gesetz verlangt keinen.
- Schicken Sie die Erklärung innerhalb der vierzehn Tage ab, das Ankommen beim Bestatter ist nicht entscheidend.
- Heben Sie einen Nachweis des Versands auf, etwa den Einlieferungsbeleg oder die Versandbestätigung der E-Mail.
- Klären Sie mit dem Bestatter, welche bereits erbrachten Leistungen Sie trotzdem bezahlen müssen.
Am wenigsten Streit gibt es, wenn Sie gar nicht erst widerrufen müssen. Woran Sie einen seriösen Bestatter erkennen, bevor Sie überhaupt unterschreiben, lesen Sie im verlinkten Ratgeber.
Häufige Fragen
Kann ich einen Bestattungsauftrag noch widerrufen, wenn ich ihn zu Hause unterschrieben habe?
Ja, dafür haben Sie vierzehn Tage Zeit, unabhängig davon, ob der Bestatter Sie eingeladen hat oder von sich aus gekommen ist. Diese Regel gilt seit dem 13. Juni 2014 für alle Aufträge außerhalb der Geschäftsräume des Bestatters.
Verliert der Widerruf seine Wirkung, wenn die Bestattung schon läuft?
Ja, wenn Sie dem sofortigen Beginn ausdrücklich zugestimmt haben und der Bestatter die Bestattung inzwischen vollständig durchgeführt hat. Ohne diese ausdrückliche Zustimmung bleibt Ihr Recht auf Widerruf dagegen bestehen, auch wenn schon gearbeitet wurde.
Was passiert, wenn mich der Bestatter nicht über mein Recht auf Widerruf informiert hat?
Dann verlängert sich Ihre Frist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage nach Vertragsschluss. Das Gesetz bestraft damit Betriebe, die ihre Kunden nicht ordentlich informieren.
Muss ich einen Grund für den Widerruf eines Bestattungsauftrags nennen?
Nein, das Gesetz verlangt keine Begründung. Eine eindeutige Erklärung, dass Sie den Auftrag rückgängig machen wollen, reicht aus.
Verliere ich mein Recht auf Widerruf, wenn ich im Bestattungsinstitut selbst unterschrieben habe?
Ja, dann gilt der Auftrag wie ein normaler Einkauf im Geschäft, ohne gesetzliches Recht auf Widerruf. Manche Bestatter räumen freiwillig eine Bedenkzeit ein, das steht dann ausdrücklich im Vertrag.
