Was ein Kostenvoranschlag rechtlich bedeutet
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der Kosten, keine feste Preiszusage. Anders ist es nur, wenn der Bestatter Ihnen ausdrücklich eine bestimmte Summe fest zusagt. So regelt es das Bürgerliche Gesetzbuch für Werkverträge, und der Bestattungsauftrag ist ein solcher Vertrag.
Zeigt sich während der Arbeit, dass die tatsächlichen Kosten deutlich höher liegen als im Voranschlag, muss der Bestatter Sie darüber unverzüglich informieren. Sie können den Auftrag dann beenden und zahlen nur die bereits erbrachte Leistung. Oder Sie stimmen zu und lassen weiterarbeiten. Versäumt der Bestatter diese Mitteilung, können Sie Schadensersatz verlangen. Sie stehen dann so, als hätten Sie rechtzeitig Bescheid gewusst.
Ab wann eine Abweichung zu hoch ist
Eine feste Prozentgrenze für eine wesentliche Überschreitung nennt das Gesetz nicht, Gerichte entscheiden das im Einzelfall. Je einfacher sich eine Leistung im Voraus berechnen lässt, wie bei einer Bestattung mit klar bekannten Positionen, desto eher gilt schon eine kleinere Abweichung als wesentlich.
Ein Freibrief für hohe Abweichungen ist das trotzdem nicht. Wer die Mitteilung versäumt hat, muss mit einem Anspruch auf Schadensersatz rechnen. Wie viel Sie am Ende sparen, hängt aber vom Einzelfall ab. Ein Gericht fragt vor allem, ob Sie den Auftrag bei rechtzeitiger Nachricht wirklich geändert hätten.
So gehen Sie gegen eine überhöhte Rechnung vor
Vergleichen Sie zuerst jede einzelne Position der Rechnung mit dem schriftlichen Angebot. Weicht eine Position ohne Erklärung ab, ist das Ihr Ansatzpunkt für den Widerspruch, nicht die Endsumme allein.
- Legen Sie Rechnung und Angebot nebeneinander und markieren Sie jede abweichende Position.
- Fordern Sie schriftlich eine Begründung für jede Abweichung, mit einer Frist von zwei Wochen.
- Zahlen Sie den unstrittigen Teil fristgerecht, den strittigen Teil erst nach Klärung.
- Wenden Sie sich bei keiner Einigung an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes.
- Prüfen Sie erst danach eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht.
Hat Sie der Bestatter vor der Mehrarbeit informiert, und haben Sie zugestimmt?
Dann gilt Ihre Zustimmung, und Sie müssen die Mehrkosten in der Regel zahlen. Prüfen Sie trotzdem, ob jede einzelne Position nachvollziehbar ist.
Liegt die Rechnung nur wenig über dem Angebot, etwa durch eine plausible Kleinigkeit?
Kleinere, erklärbare Abweichungen müssen Sie meist hinnehmen. Fragen Sie trotzdem nach der Begründung, um sie schriftlich zu haben.
Widersprechen Sie schriftlich und zahlen Sie zunächst nur den unstrittigen Teil. Lassen Sie sich beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale, wenn der Bestatter auf dem vollen Betrag besteht.
Hilft eine Schlichtungsstelle bei diesem Streit?
Bestatter-Innungen und -Verbände unterhalten eigene Schlichtungsstellen, diese sind aber meist nur für Streit zwischen Mitgliedsbetrieben da, nicht für Kundinnen und Kunden. Der Bestatterverband Nordrhein-Westfalen etwa verpflichtet nur seine eigenen Mitglieder, sich bei Streit untereinander zuerst an seine Schlichtungsstelle zu wenden.
Als Verbraucher wenden Sie sich stattdessen an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes für eine kostenlose Ersteinschätzung. Eine weitere Anlaufstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes beim Zentrum für Schlichtung in Kehl, das Verfahren läuft dort online und ist für Verbraucher in der Regel kostenlos. Der Bestatter muss aber freiwillig mitmachen. Lehnt er das ab, hilft am Ende nur die Klage vor dem Amtsgericht.
Solche Streitigkeiten entstehen seltener, wenn Sie den Bestattungsauftrag vorher genau geprüft haben, inklusive der Frage, was darin überhaupt stehen muss.
Häufige Fragen
Muss ich eine Bestatter-Rechnung zahlen, die höher ist als der Kostenvoranschlag?
Eine höhere Bestatter-Rechnung müssen Sie nicht automatisch voll bezahlen. Hat der Bestatter eine wesentliche Überschreitung nicht rechtzeitig angekündigt, können Sie Schadensersatz verlangen. Wie viel Sie dadurch sparen, hängt vom Einzelfall ab. Zahlen Sie in jedem Fall den unstrittigen Teil, um keinen Zahlungsverzug zu riskieren.
Muss mich der Bestatter informieren, bevor die Bestattung teurer wird?
Ja, unverzüglich, sobald absehbar ist, dass die Kosten wesentlich über dem Voranschlag liegen werden. Das schreibt das Gesetz für Werkverträge ausdrücklich vor.
Hilft mir die Schlichtungsstelle der Bestatter-Innung bei einer zu hohen Rechnung?
Meist nicht direkt, weil diese Stellen in der Regel nur Streit zwischen Mitgliedsbetrieben klären. Wenden Sie sich stattdessen an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes oder an die Universalschlichtungsstelle des Bundes.
Wie lange kann ich eine überhöhte Bestatter-Rechnung noch anfechten?
Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Warten Sie trotzdem nicht zu lange, weil Belege und Absprachen mit der Zeit schwerer nachzuweisen sind.
Kann eine Provision an ein Vermittlungsportal die Rechnung erhöhen?
Ja, wenn Sie über ein Portal gebucht haben, zahlt der Bestatter dafür oft 15 bis 17,5 Prozent des Angebotspreises an das Portal. Diese Kosten kann er in seine Preise einrechnen. Ein direkter Vergleich mit einem lokal beauftragten Bestatter lohnt sich deshalb.
