Was einen Tod zum nicht natürlichen Tod macht
Die Leichenschau ist die äußere Untersuchung zur Feststellung von Todeszeitpunkt und Todesursache. Manchmal findet die Ärztin oder der Arzt dabei Hinweise auf Selbsttötung, einen Unfall oder die Einwirkung einer anderen Person. Dann bricht sie die Untersuchung ab und ruft die Polizei. Dasselbe passiert, wenn sich die Todesursache gar nicht klären lässt oder die Identität des Verstorbenen unbekannt ist. Die Polizei meldet solche Fälle unverzüglich der Staatsanwaltschaft weiter, so schreibt es die Strafprozessordnung vor.
Ab diesem Moment übernimmt die Staatsanwaltschaft die Verantwortung für den Leichnam. Sie entscheidet, ob eine Obduktion nötig ist, also eine gerichtliche Untersuchung der Leiche zur Klärung der Todesursache. Erst mit ihrer schriftlichen Erlaubnis darf bestattet werden. Das gilt unabhängig davon, ob am Ende ein natürlicher Tod festgestellt wird oder nicht: Bis die Erlaubnis vorliegt, bleibt der Leichnam in der Obhut der Behörde.
Wie lange die Freigabe des Leichnams dauert
Eine feste Frist für die Freigabe gibt es nicht, weil sie von der Ermittlung abhängt, nicht von einem Kalender. Steht schnell fest, dass keine weitere Untersuchung nötig ist, dauert es oft nur wenige Tage. Ordnet die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an, kommen die Tage für die Untersuchung selbst und für die Auswertung dazu. In Fällen mit weiteren offenen Fragen, etwa bei einem möglichen Fremdverschulden, kann sich die Freigabe über mehrere Wochen hinziehen.
Von der Freigabe erfahren Sie meist über die Polizeidienststelle, die den Fall bearbeitet hat. Oft meldet sich auch das Bestattungsunternehmen, das den Kontakt zur Behörde hält. Fragen Sie aktiv nach, wenn sich mehrere Tage lang nichts tut. Ein Anruf bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem Bestatter kostet nichts und verschafft Ihnen zumindest einen Zeitpunkt, auf den Sie sich einstellen können.
Wer die Kosten der Untersuchung trägt
Ordnet die Staatsanwaltschaft die Untersuchung an, zahlt der Staat dafür, nicht die Angehörigen. Das gilt für die Aufbewahrung des Leichnams, den Transport und die Obduktion selbst. Erst nach der Freigabe zahlen wieder die Angehörigen oder der Nachlass die weiteren Kosten, also die Überführung zum Bestatter und die eigentliche Bestattung.
Wollen Sie selbst, außerhalb eines Ermittlungsverfahrens, eine private Untersuchung der Todesursache in Auftrag geben, weil Sie Zweifel haben, tragen Sie diese Kosten dagegen selbst. Sie liegen laut Fachlexika meist zwischen 1.000 und 2.000 Euro, je nachdem, was untersucht werden soll. In den allermeisten Fällen mit nicht natürlichem Tod ist das aber nicht nötig, weil die Staatsanwaltschaft die Klärung bereits übernimmt.
Wie sich die Bestattungsfrist durch die Freigabe verschiebt
Jedes Bundesland setzt eine eigene Höchstfrist, innerhalb derer eine Bestattung stattfinden muss, meist zwischen 8 und 10 Tagen. Diese Frist ist aber an eine Bedingung geknüpft: Die Sterbeurkunde muss ausgestellt sein, und dafür muss der Sterbefall beim Standesamt eingetragen werden können. Bei einem nicht natürlichen Tod ist das erst möglich, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Erlaubnis erteilt hat.
Nordrhein-Westfalen löst das ausdrücklich so: Liegen die Voraussetzungen für die Eintragung innerhalb der zehn Tage nicht vor, weil noch ermittelt wird, verschiebt sich die Bestattung. Sie muss dann unverzüglich erfolgen, sobald diese Voraussetzungen vorliegen, also erst nach der Freigabe. Brandenburg schließt nicht natürliche Todesfälle sogar ausdrücklich von seiner Zehn-Tage-Frist aus. Die Frist beginnt in beiden Fällen praktisch erst mit der Freigabe zu laufen, nicht mit dem Todestag. Welche Fristen Ihr Bundesland sonst noch setzt, lesen Sie im Vergleich der Fristen für die Bestattung.
Was Sie in dieser Zeit selbst schon erledigen können
Die Wartezeit lässt sich nicht abkürzen, aber Sie müssen sie nicht ungenutzt verstreichen lassen. Beauftragen Sie schon jetzt ein Bestattungsunternehmen, auch wenn der Leichnam noch nicht freigegeben ist. Ein erfahrener Betrieb hält von sich aus Kontakt zur zuständigen Stelle und holt die Erlaubnis nach der Freigabe ab. Er meldet sich bei Ihnen, sobald die eigentliche Planung beginnen kann.
Klären Sie in dieser Zeit außerdem, ob eine Bestattungsvorsorge oder eine Verfügung der verstorbenen Person vorliegt, welche Trauerfeier gewünscht ist und wer eingeladen werden soll. So verlieren Sie keine Zeit, sobald die Freigabe da ist, und die Frist für die Bestattung bleibt trotz der Wartezeit einhaltbar.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis die Staatsanwaltschaft einen Leichnam freigibt?
Eine feste Frist gibt es nicht, weil es von der Ermittlung abhängt. Ist schnell klar, dass keine Obduktion nötig ist, vergehen oft nur wenige Tage. Mit einer angeordneten Obduktion und weiteren offenen Fragen kann sich die Freigabe auf mehrere Wochen ausdehnen.
Muss ich die Obduktion bezahlen, wenn die Staatsanwaltschaft sie anordnet?
Nein, ordnet die Staatsanwaltschaft die Untersuchung an, trägt der Staat die Kosten, nicht die Angehörigen. Das gilt auch für die Aufbewahrung und den Transport bis zur Freigabe. Nur eine privat in Auftrag gegebene Untersuchung außerhalb eines Ermittlungsverfahrens zahlen Sie selbst.
Beginnt die Bestattungsfrist bei nicht natürlichem Tod ab dem Todestag?
Nein, die Frist für die Bestattung beginnt in der Regel erst mit der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft. Vorher kann das Standesamt die Sterbeurkunde nicht ausstellen. Brandenburg nimmt nicht natürliche Todesfälle sogar ausdrücklich von seiner Zehn-Tage-Frist aus. Nordrhein-Westfalen verlangt die Bestattung unverzüglich, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Woher weiß ich, wann der Leichnam freigegeben wurde?
In der Praxis erfahren Sie das über die zuständige Polizeidienststelle oder über Ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen, das für Sie den Kontakt zur Staatsanwaltschaft hält. Melden Sie sich aktiv, wenn sich mehrere Tage lang nichts tut. Ein direkter Anruf bei der Behörde oder beim Bestatter verschafft Ihnen meist schnell Klarheit.
Kann ich schon vor der Freigabe ein Bestattungsunternehmen beauftragen?
Ja, und das ist auch sinnvoll. Ein Bestattungsunternehmen kann die Wartezeit nutzen, den Kontakt zur Staatsanwaltschaft halten und die Erlaubnis abholen, sobald sie erteilt ist. Die eigentliche Bestattung und die Wahl von Sarg, Ort und Trauerfeier klären Sie in dieser Zeit bereits mit dem Betrieb.
