Was die erste Sterbeurkunde kostet und was jede weitere
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde legt nicht der Bund fest, sondern jedes Bundesland oder sogar jede Kommune für sich, genau wie bei den Friedhofsgebühren. Deshalb schwankt der Preis von Stadt zu Stadt: Er reicht in den geprüften Beispielen von 12 bis 20 Euro für die erste Ausfertigung. Für eine zusätzliche Ausfertigung zahlen Sie meist die Hälfte bis zwei Drittel davon, wenn Sie sie gleich mitbestellen.
Braunschweig verlangt 20 Euro für die erste und 10 Euro für eine gleichzeitig bestellte weitere Ausfertigung. In Münster sind es 15 und 9 Euro, in Schwabach einheitlich 12 Euro je Ausfertigung.
| Stadt | Erste Ausfertigung | Weitere Ausfertigung, gleichzeitig bestellt | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Braunschweig (Niedersachsen) | 20 Euro | 10 Euro | Gebührenübersicht des Standesamts, gültig seit 1. Januar 2026 |
| Münster (Nordrhein-Westfalen) | 15 Euro | 9 Euro | Gebührenseite des Standesamts Münster |
| Schwabach (Bayern) | 12 Euro | 12 Euro | Bayerisches Kostenverzeichnis zum Kostengesetz |
Welche Unterlagen Sie zur Anzeige mitbringen müssen
Die Sterbeurkunde entsteht aus der Anzeige beim Standesamt, dem Amt, das Geburten, Ehen und Sterbefälle amtlich verzeichnet. Die genaue Frist dafür und alle ersten Schritte nach einem Todesfall erklärt der Ratgeber was im Todesfall zu tun ist. Dieser Artikel setzt dort an, wo die meisten Fragen erst danach entstehen: bei den Kosten der Urkunde und der richtigen Anzahl.
Für die Anzeige selbst braucht das Standesamt in der Regel den Personalausweis der verstorbenen Person und die Todesbescheinigung der Ärztin oder des Arztes. Je nach Familienstand kommen die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde oder, bei Verwitweten, die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners dazu. Fehlt eine Urkunde, weil sie verlegt oder im Ausland ausgestellt wurde, beschafft das Standesamt sie meist selbst nach, das dauert aber zusätzliche Tage. Legen Sie deshalb vorab zusammen, was Sie finden, und fragen Sie beim Standesamt nach, was davon wirklich fehlt.
Wie viele Ausfertigungen Sie wirklich brauchen
Sechs bis zehn Ausfertigungen reichen für einen durchschnittlichen Sterbefall. Ein eigenes Original verlangen meist die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegekasse und jede Lebens- oder Sterbegeldversicherung einzeln. Dazu kommen Banken, Bausparkassen, das Nachlassgericht und der Vermieter. War die verstorbene Person noch beschäftigt, verlangt auch der Arbeitgeber ein eigenes Original. Bei Versorgern, Telefonanbietern und Abonnements genügt dagegen oft eine einfache Kopie.
Fragen Sie bei jeder Stelle vorab, ob eine beglaubigte Kopie reicht, bevor Sie eine zusätzliche Ausfertigung bestellen. Manche Standesämter stellen die Sterbeurkunde zudem gebührenfrei aus, wenn Sie ausdrücklich angeben, dass sie für die Rentenversicherung oder das Sozialamt bestimmt ist. Das regelt jede Kommune anders, also fragen Sie direkt bei der Bestellung danach.
Wer die Sterbeurkunde ohne Nachweis bekommt
Nicht jede Person darf die Sterbeurkunde einfach anfordern. Ohne besonderen Nachweis dürfen der Ehepartner oder die eingetragene Lebenspartnerin, die Eltern und Großeltern sowie die Kinder und Enkelkinder eine Ausfertigung verlangen. Bei Sterbeurkunden gilt das auch für die Geschwister. Alle anderen, etwa eine Nichte oder ein Bekannter, müssen dem Standesamt glaubhaft machen, warum sie die Urkunde brauchen, zum Beispiel für ein eigenes Erbverfahren.
Antragstellen dürfen dabei nur Personen ab 16 Jahren im eigenen Namen. Wenn ein jüngeres Familienmitglied die Urkunde besorgen soll, braucht es dafür eine Vollmacht der Eltern oder einer erwachsenen Begleitperson vor Ort.
Was Sie tun, wenn später eine Urkunde fehlt
Auch Jahre nach dem Sterbefall bleibt das Standesamt des Sterbeorts zuständig, nicht das Standesamt Ihres eigenen Wohnorts. Eine Nachbestellung läuft schriftlich, per E-Mail oder in vielen Städten über ein Online-Formular. Sie brauchen dafür Ihren Ausweis und zahlen meist den vollen Preis der ersten Ausfertigung. Rechnen Sie mit einigen Werktagen Bearbeitungszeit, wenn Sie die Urkunde nicht persönlich am Schalter abholen.
Bei einem ungeklärten oder nicht natürlichen Tod kann sich schon die erste Ausstellung der Sterbeurkunde um einige Tage verzögern. Das Standesamt darf erst eintragen, nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall freigegeben hat. Was das für den Ablauf und die Frist bis zur Bestattung bedeutet, erklärt der Artikel nicht natürlicher Tod und die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft.
Häufige Fragen
Was kostet eine Sterbeurkunde?
Die erste Ausfertigung kostet je nach Stadt meist zwischen 12 und 20 Euro, wie die Beispiele Braunschweig, Münster und Schwabach zeigen. Jede weitere Ausfertigung, die Sie zur gleichen Zeit bestellen, kostet häufig nur die Hälfte bis zwei Drittel davon. Die genaue Gebühr setzt jede Kommune selbst fest, eine bundesweit einheitliche Sterbeurkunde-Gebühr gibt es nicht.
Reicht eine Sterbeurkunde für alle Ämter und Banken?
Nein, die meisten Stellen verlangen ein eigenes Original und geben eine einfache Kopie nicht zurück. Rentenversicherung, Krankenkasse, jede Versicherung einzeln, Banken, das Nachlassgericht, der Vermieter und der Arbeitgeber fragen üblicherweise nach einer eigenen beglaubigten Ausfertigung. Sechs bis zehn Stück decken einen durchschnittlichen Sterbefall ab.
Kann ich die Sterbeurkunde online beantragen?
In vielen Städten ja, über ein Formular auf der Internetseite des zuständigen Standesamts, das die Urkunde dann per Post schickt. Bei der ersten Anzeige nach dem Tod übernimmt in der Praxis meist das beauftragte Bestattungsunternehmen den Gang zum Standesamt. Eine spätere Nachbestellung erledigen Sie danach oft selbst online oder schriftlich.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen außer den nächsten Angehörigen?
Ohne besonderen Nachweis dürfen Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder und, beim Sterberegister, auch Geschwister eine Ausfertigung verlangen. Alle anderen Personen müssen dem Standesamt ein eigenes rechtliches Interesse glaubhaft machen, etwa für ein Erbverfahren. Antragstellen dürfen dabei nur Personen ab 16 Jahren.
Was mache ich, wenn ich Jahre später noch eine Sterbeurkunde brauche?
Sie wenden sich weiterhin an das Standesamt des Sterbeorts, nicht an das Ihres Wohnorts, auch wenn der Todesfall lange zurückliegt. Eine Nachbestellung ist schriftlich, per E-Mail oder in vielen Städten online möglich und kostet in der Regel den vollen Preis der ersten Ausfertigung. Rechnen Sie mit einigen Werktagen Bearbeitungszeit, wenn Sie die Urkunde nicht persönlich abholen.
