Was in den ersten 24 Stunden passieren muss
In den ersten Stunden nach einem Todesfall gibt es keine lange Liste, sondern drei Vorgänge, die aufeinander aufbauen. Ohne den ersten geht der zweite nicht, ohne den zweiten nicht der dritte. Alles andere hat Zeit, auch wenn es sich in diesem Moment nicht so anfühlt.
Zuerst kommt die Leichenschau. Eine Ärztin oder ein Arzt stellt den Tod fest, beurteilt die Todesursache und schreibt die Todesbescheinigung, das ärztliche Formular mit Todeszeitpunkt und Todesursache. Danach folgt die Anzeige beim Standesamt, dem Amt, das Geburten, Ehen und Sterbefälle amtlich verzeichnet; daraus entsteht die Sterbeurkunde, das amtliche Dokument, das den Tod bestätigt. Zuletzt steht die Überführung in eine Leichenhalle oder zu einem Bestattungsunternehmen an, wofür Ihr Bundesland eine eigene Frist setzt. Erst danach beginnt die eigentliche Planung der Bestattung.
Arzt rufen, auch wenn der Tod erwartet war
Zu Hause rufen Sie die Hausarztpraxis, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei ungeklärter Todesursache oder einem Unfall wählen Sie 112. Zuständig: Angehörige, unverzüglich.
Todesbescheinigung entgegennehmen und prüfen
Kontrollieren Sie Name, Geburtsdatum, Sterbeort und Sterbezeitpunkt auf dem Formular. Ein Fehler darin verzögert später das Standesamt. Zuständig: die Ärztin oder der Arzt, Prüfung durch Sie.
Unterlagen zusammensuchen
Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, dazu Rentennummer und Krankenversicherungskarte. Zuständig: Angehörige.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Der Betrieb übernimmt Überführung, Papierwege und meist auch die Anzeige beim Standesamt. Sie dürfen in Ruhe wählen und auch mehrere anrufen. Zuständig: Angehörige, im Regelfall am ersten Tag.
Überführung veranlassen
In Nordrhein-Westfalen muss das innerhalb von 36 Stunden nach dem Tod geschehen; auf Antrag kann die zuständige Behörde einen anderen Ort erlauben. Zuständig: das beauftragte Unternehmen.
Der fünfte Schritt ist der, über den am häufigsten gestritten wird, weil Angehörige sich mehr Zeit am Sterbebett wünschen. Die Frist von 36 Stunden ist Landesrecht und nicht verhandelbar, aber auch nicht das letzte Wort. In Nordrhein-Westfalen kann die zuständige Behörde auf Antrag der Angehörigen die Aufbewahrung an einem anderen geeigneten Ort erlauben, wenn ein ärztliches Zeugnis bestätigt, dass nichts dagegenspricht. Niedersachsen nennt dieselbe Frist von 36 Stunden, allerdings nur als Empfehlung statt als feste Vorgabe.
Wer die Leichenschau veranlasst und was danach passiert
Wer die Leichenschau veranlassen muss, legt jedes Bundesland selbst fest. In den meisten Ländern sind das zuerst die Angehörigen, ersatzweise die Person, in deren Wohnung oder auf deren Grundstück der Tod eingetreten ist. Stirbt jemand in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung, veranlasst deren Leitung die Untersuchung, nicht die Angehörigen.
Für die Ärztin oder den Arzt gilt eine klare Pflicht: unverzüglich die unbekleidete Leiche persönlich zu besichtigen, sorgfältig zu untersuchen und die Todesbescheinigung auszustellen. Ein Detail überrascht viele Angehörige. Notärztinnen und Notärzte im Rettungsdienst müssen während ihres Einsatzes keine Leichenschau durchführen und keine Todesbescheinigung ausstellen, sobald sie den Tod festgestellt haben. Nach einem erfolglosen Wiederbelebungsversuch kommt deshalb häufig noch eine zweite Ärztin oder ein zweiter Arzt hinzu.
Findet die untersuchende Ärztin dagegen Hinweise auf einen nicht natürlichen Tod, etwa einen Unfall oder ein Fremdverschulden, bricht sie die Untersuchung ab und ruft die Polizei. Was dann folgt und wie lange es dauert, erklärt der Artikel nicht natürlicher Tod: die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft.
Die Todesbescheinigung selbst besteht aus zwei Teilen. Den einen, nicht vertraulichen Teil brauchen Sie für das Standesamt und für den Bestatter. Den anderen, vertraulichen Teil mit den Angaben zur Todesursache erhält verschlossen das Gesundheitsamt, nicht Sie. Fragen Sie danach also nicht beim Bestatter, sondern bei der Ärztin oder dem Arzt, die oder der die Leichenschau durchgeführt hat.
Wie Sie den Sterbefall beim Standesamt anzeigen
Der Tod muss dem Standesamt am Sterbeort angezeigt werden, nicht am Wohnort der verstorbenen Person. Dafür haben Sie bis zum dritten Werktag nach dem Tod Zeit. Samstage zählen dabei mit, doch endet die Frist an einem Samstag, verschiebt sie sich auf den Montag. Wer anzeigen muss, ist gestaffelt: zuerst Angehörige aus demselben Haushalt, sonst andere Personen, die beim Tod anwesend waren oder davon erfahren haben. Stirbt jemand in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, zeigt die Einrichtung selbst schriftlich an.
In der Praxis übernimmt meist das Bestattungsunternehmen den Gang zum Standesamt. Das ist üblich, entbindet Sie aber nicht davon, die nötigen Unterlagen bereitzuhalten. Dazu gehören Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners, dazu Rentennummer und Krankenversicherungskarte.
Aus der Anzeige stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus. Bestellen Sie gleich mehrere beglaubigte Ausfertigungen mit, denn fast jede Stelle danach verlangt ein eigenes Original. Welche Unterlagen Sie dafür genau brauchen, was eine Ausfertigung kostet und wie viele Sie wirklich bestellen sollten, erklärt der Artikel Sterbeurkunde beantragen: Unterlagen und Gebühren im Detail.
Welche Fristen in den ersten Wochen gelten
Vier Fristen prägen die ersten Wochen, aus zwei verschiedenen Quellen. Zwei gelten bundesweit gleich, zwei kommen aus dem Recht Ihres Bundeslandes und unterscheiden sich deshalb von Land zu Land. Wer alle vier kennt, verliert nichts, auch wenn der Kopf in dieser Zeit mit anderem beschäftigt ist.
Die Spanne reicht von 36 Stunden für die Überführung in eine Leichenhalle bis zu 6 Wochen für die Ausschlagung des Erbes. Dazwischen liegen 3 Werktage für die Anzeige beim Standesamt, 10 Tage für die Bestattung in Nordrhein-Westfalen und 30 Tage für den Antrag auf den Rentenvorschuss.
| Frist | Läuft ab | Dauer | Woher die Frist stammt |
|---|---|---|---|
| Leichenschau veranlassen | Kenntnis vom Tod | unverzüglich | Landesrecht, in allen Bundesländern ähnlich geregelt |
| Überführung in eine Leichenhalle | Eintritt des Todes | 36 Stunden | Landesrecht, Beispiele Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen |
| Anzeige beim Standesamt | Todestag | bis zum dritten folgenden Werktag | Bundesweit einheitliches Personenstandsrecht |
| Bestattung oder Einäscherung, Nordrhein-Westfalen | Eintritt des Todes | 10 Tage, Asche 6 Wochen | Landesrecht Nordrhein-Westfalen |
| Bestattung oder Einäscherung, Niedersachsen | Eintritt des Todes | 8 Tage, Urne 1 Monat | Landesrecht Niedersachsen |
| Vorschuss auf die Witwenrente | Todestag | 30 Tage | Deutsche Rentenversicherung, Renten Service |
| Erbe ausschlagen | Kenntnis von Erbfall und Grund | 6 Wochen, bei Auslandsbezug 6 Monate | Bundesweit einheitliches Erbrecht |
Die letzte Zeile der Tabelle wird am häufigsten übersehen und ist zugleich die teuerste. Die sechs Wochen, um das Erbe auszuschlagen, beginnen mit dem Moment, in dem Sie vom Erbfall und vom Grund dafür erfahren, nicht erst mit der Testamentseröffnung. Wer erst nach Wochen anfängt, die Unterlagen der verstorbenen Person zu sichten, stellt womöglich fest, dass die Frist schon läuft. Ist das, was die verstorbene Person hinterlässt, überschuldet, entscheidet genau diese Frist darüber, ob Sie die Schulden mit übernehmen.
Umgekehrt dürfen Erdbestattungen auch nicht zu früh stattfinden. Nordrhein-Westfalen erlaubt sie frühestens 24 Stunden nach dem Tod, Niedersachsen und Sachsen frühestens nach 48 Stunden. Diese Mindestfrist stammt aus einer Zeit, in der der sogenannte Scheintod noch eine reale Sorge war, und sie steht bis heute so im Landesrecht.
Wie Sie einen Bestatter beauftragen, ohne sich zu übernehmen
Die Beauftragung fällt in die Stunden mit der geringsten Kraft zum Entscheiden, und es geht dabei oft um einen vierstelligen Betrag. Deshalb erzählen viele Angehörige später, sie hätten gar nicht genau gewusst, was sie da unterschrieben haben. Trennen Sie deshalb zwei Aufträge: den kleinen für die Überführung, der eilig ist, und den großen für die Bestattung selbst, der es nicht ist.
- Beauftragen Sie zuerst nur die Überführung und die Versorgung. Das muss innerhalb der Landesfrist geschehen und kostet einen überschaubaren Betrag.
- Vereinbaren Sie für den nächsten oder übernächsten Tag ein Beratungsgespräch, und nehmen Sie eine zweite Person mit, die nicht unmittelbar trauert.
- Legen Sie vor dem Gespräch fest, was feststeht: Bestattungsart, Friedhof, ob eine Trauerfeier stattfindet und mit wie vielen Gästen. Ohne diese vier Angaben ist jedes Angebot nur eine grobe Schätzung.
- Verlangen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, eine Aufstellung aller Einzelposten mit Preis, und lassen Sie sich zeigen, was der Bestatter selbst erbringt und was er nur weiterreicht.
- Prüfen Sie die Friedhofsgebühren gegen die Satzung Ihrer Kommune. Sie ist öffentlich und steht meist als PDF auf der Internetseite der Stadt.
- Unterschreiben Sie erst, wenn der Kostenvoranschlag vollständig ist, und lassen Sie sich eine Kopie geben. Zusätzliche Leistungen nur nach Rücksprache, und das gehört schriftlich in den Auftrag.
Prüfen Sie vor dem Gespräch außerdem, ob die verstorbene Person zu Lebzeiten schon selbst vorgesorgt hat, mit einem Vertrag, der Leistungen und Betrag für die eigene Bestattung schon festlegt. Suchen Sie in den Unterlagen nach einem Beleg dafür, dass dieses Geld nicht beim Bestatter liegt, sondern gesichert auf einem eigenen Konto bei einer unabhängigen Stelle. Auch eine Bestattungsverfügung, in der die verstorbene Person Art und Ort der Bestattung schriftlich festgelegt hat, gehört auf den Tisch. In Nordrhein-Westfalen etwa zählt ihr Wille, wenn sie beim Festlegen mindestens 14 Jahre alt war.
Was nach der Bestattung noch zu erledigen ist
Mit der Beisetzung endet der Zeitdruck, nicht die Aufgabenliste. Drei Bereiche bleiben, und sie lassen sich nacheinander abarbeiten: laufende Verträge, Ansprüche und Leistungen, und das, was die verstorbene Person hinterlässt.
Bei den Verträgen gilt eine einfache Regel: Ein Vertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Strom, Gas, Telefon, Streamingdienste und Vereinsmitgliedschaften laufen weiter und buchen ab, bis jemand kündigt. Für Mietverträge gilt eine Sonderregel, die dem Vermieter und den Erben ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt. Melden Sie sich früh, dann vermeiden Sie eine Monatsmiete, die niemand mehr braucht.
Bei den Ansprüchen läuft die wichtigste Frist bereits, während die Trauerfeier stattfindet. Der Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente muss binnen 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post beantragt werden. Seine Höhe entspricht dem Dreifachen der Rente, die für den Sterbemonat gezahlt wurde. War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, kommt zusätzlich das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung dazu, 2026 in Höhe von 6.780 Euro.
Bei dem, was die verstorbene Person hinterlässt, steht die Frage der Annahme oder Ausschlagung am Anfang. Verschaffen Sie sich rasch einen Überblick über Konten, Kredite und offene Rechnungen, bevor die sechs Wochen dafür verstrichen sind. Heben Sie außerdem alle Rechnungen der Bestattung auf. Sie senken eine spätere Erbschaftsteuer, und Sie brauchen sie, wenn Sie Ihre Auslagen mit anderen Erbinnen und Erben verrechnen wollen.
Häufige Fragen
Was muss ich als Erstes tun, wenn jemand gestorben ist?
Als Erstes muss eine Ärztin oder ein Arzt die Leichenschau durchführen und die Todesbescheinigung ausstellen. Zu Hause rufen Sie dafür die Hausarztpraxis, außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, bei ungeklärter Todesursache die 112. Ohne dieses Formular kann weder das Standesamt den Sterbefall eintragen noch ein Bestattungsunternehmen die Überführung durchführen.
Bis wann muss ein Todesfall beim Standesamt gemeldet werden?
Ein Todesfall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden, und zwar beim Standesamt des Sterbeorts, nicht des Wohnorts. Verpflichtet sind zuerst Personen, die mit der verstorbenen Person in einem Haushalt gelebt haben. Stirbt jemand in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, zeigt die Einrichtung selbst schriftlich an.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Für einen durchschnittlichen Fall sind sechs bis zehn beglaubigte Ausfertigungen realistisch. Ein eigenes Original verlangen üblicherweise Rentenversicherung, Krankenkasse, jede Lebens- und Sterbegeldversicherung, Banken, das Nachlassgericht, der Vermieter und der Arbeitgeber. Was das kostet und wie Sie sparen, erklärt der Artikel zur Sterbeurkunde ausführlich.
Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?
Die Frist steht im Recht Ihres Bundeslandes. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind es einheitlich rund 36 Stunden nach dem Tod, bevor die Überführung in eine Leichenhalle erfolgen muss. Auf Antrag von Hinterbliebenen kann die zuständige Behörde einen anderen Ort erlauben, wenn ein ärztliches Zeugnis keine Bedenken bestätigt.
Wie schnell muss eine Bestattung stattfinden?
Wie schnell die Bestattung stattfinden muss, setzt jedes Bundesland selbst fest. Nordrhein-Westfalen verlangt die Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen und die Beisetzung der Asche innerhalb von sechs Wochen. Niedersachsen nennt acht Tage und für Urnen einen Monat, Baden-Württemberg 96 Stunden, wenn die verstorbene Person nicht in einer Leichenhalle aufgebahrt ist. Verlängerungen sind auf Antrag möglich.
Muss ich sofort ein Bestattungsunternehmen beauftragen?
Eilig ist nur die Überführung, dafür gilt eine Frist von rund 36 Stunden. Den Auftrag für Sarg, Grab und Trauerfeier können Sie davon trennen und am nächsten Tag in Ruhe besprechen. Sie dürfen auch ein Unternehmen aus Ihrem Wohnort wählen, wenn der Tod andernorts eingetreten ist; die zusätzliche Überführung kostet nach Angaben von Aeternitas 2,50 bis 7,00 Euro je Kilometer.
