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Reihengrab oder Wahlgrab, welche Grabart passt?

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Ein Reihengrab bekommen Sie zugewiesen, ist am günstigsten und endet nach der Mindestzeit, ohne Verlängerung. Ein Wahlgrab suchen Sie sich aus, kostet mehr, lässt sich aber gegen Gebühr verlängern und für mehrere Personen nutzen. Ein Urnengrab ist die kleinere, meist günstigere Form von beiden für die Asche statt für den Sarg. Die Pflege liegt in allen Fällen bei Ihnen.

Mindestzeit für ein Grab in Baden-Württemberg
15 Jahre
§ 6 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, Stand 9. April 2014
Übliche Zeit für ein gewähltes Grab
20 bis 30 Jahre
Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., Wahlgrab, Stand 7. März 2025
Kosten für ein gewähltes Grab
1.600 bis 5.200 Euro
Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., Wahlgrab, Stand 7. März 2025
Gepflegte Grabreihen mit schlichten Grabsteinen auf einem Friedhof im Herbstlicht.
Ob Reihengrab oder Wahlgrab, entscheidet darüber, wer den Platz aussucht und ob sich das Grab verlängern lässt. Bild: KI generiert.

Ein Wahlgrab bringt mehr Auswahl, Kosten und Dauer

Für ein Grab zahlen Sie in Deutschland nicht einmalig, sondern für eine bestimmte Zeit. Wie lange das mindestens ist, legt jedes Bundesland selbst fest. Baden-Württemberg schreibt für Erwachsene mindestens 15 Jahre vor, Hamburg pauschal 25 Jahre für jedes Grab. Ein frei gewähltes Grab kostet nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter üblicherweise 1.600 bis 5.200 Euro und läuft meist 20 bis 30 Jahre.

In Leipzig zeigt sich der Abstand zwischen den drei Grabarten deutlich. Ein zugewiesenes Grab für die Urne kostet dort für zwanzig Jahre 208 Euro. Ein frei gewähltes Grab für bis zu zwei Urnen kostet mit 643 Euro gut das Dreifache. Ein frei gewähltes Grab für den Sarg kostet mit 968 Euro fast das Fünffache des zugewiesenen Urnengrabs.

Gebühren der Stadt Leipzig für das Recht an einem Grab für zwanzig Jahre, nach Grabart, ohne Beisetzung und Trauerhalle. Stand der Satzung: 2026.
GrabartWer wählt den PlatzVerlängerbarGebühr in Leipzig
Reihengrab für die UrneDer FriedhofNein208 Euro
Wahlgrab für die Urne, bis zu zwei UrnenSieJa643 Euro
Wahlgrab für den SargSieJa968 Euro

Wer die Lage nicht selbst wählt und eine Urne beisetzen lässt, zahlt am wenigsten, hat aber auch am wenigsten Mitsprache bei Lage und Nachbarschaft.

Andere Städte zeigen ähnliche Sprünge nach oben, nur auf einem anderen Preisniveau. Für das Recht an einem Grab mit Sarg verlangt Köln 1.945 Euro für 25 oder 30 Jahre, München 1.340 Euro für zehn Jahre. Die genaue Höhe hängt also stark vom Ort ab, das Muster zwischen den Grabarten bleibt aber gleich.

Was ein Reihengrab von einem Wahlgrab unterscheidet

Ein Reihengrab bekommen Sie von der Friedhofsverwaltung zugewiesen, der Reihe nach, ohne dass Sie die Lage wählen können. Es ist für eine einzige Person gedacht, bei einer Urne manchmal für zwei. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit endet das Recht automatisch, eine Verlängerung ist nicht möglich.

Ein Wahlgrab suchen Sie sich dagegen selbst aus, meist aus mehreren freien Plätzen auf dem Friedhof. Es bietet Platz für mehrere Personen über Generationen, zum Beispiel für ein Ehepaar oder eine ganze Familie. Es lässt sich gegen erneute Zahlung verlängern, kostet dafür aber von Anfang an mehr als ein Reihengrab.

Ein Urnengrab ist kein dritter, eigenständiger Typ, sondern die kleinere Ausführung der beiden anderen für die Asche statt für den Sarg. Es gibt es deshalb sowohl als zugewiesenes Reihengrab für die Urne als auch als frei gewähltes Wahlgrab für die Urne. Weil die Grube kleiner ist, kostet ein Urnengrab an den meisten Orten weniger als das entsprechende Grab für einen Sarg.

Wie lange ein Grab liegen bleiben muss

Die Mindestzeit, in der eine Grabstelle nicht neu belegt werden darf, setzt das Landesrecht. Die genaue Zeit legt der Friedhof in seiner Satzung fest, oft länger. Diese Zeit beginnt am Tag der Bestattung und richtet sich danach, wie lange ein Körper im jeweiligen Boden braucht, um zu vergehen. Auf Ihrer Gebührenrechnung steht sie oft als Ruhezeit oder Mindestruhezeit.

Baden-Württemberg setzt in seinem Bestattungsgesetz für Erwachsene und Kinder ab zehn Jahren mindestens 15 Jahre an, für jüngere Kinder weniger. Hamburg setzt für jedes Grab pauschal 25 Jahre an, unabhängig von Alter oder Bestattungsart. Die Zahl schwankt also von Bundesland zu Bundesland spürbar, fragen Sie deshalb bei Ihrem Friedhof nach der genauen Zeit vor Ort.

Bei einem Reihengrab ist diese Zeit zugleich die gesamte Nutzungsdauer. Bei einem Wahlgrab kaufen Sie beim Erwerb meist diese Mindestzeit oder etwas mehr, oft 20 bis 30 Jahre, und können danach verlängern.

Nur ein Wahlgrab lässt sich verlängern

Ein Wahlgrab können Sie nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter beliebig oft verlängern, ohne zeitliche Grenze nach oben. Dafür zahlen Sie jedes Mal die Gebühr für eine volle weitere Ruhezeit, in Leipzig also erneut 968 Euro für zwanzig Jahre bei einem Grab mit Sarg. Bei einem Familiengrab mit mehreren Plätzen fällt bei einer weiteren Bestattung oft nur ein anteiliger Betrag an.

Ein Reihengrab lässt sich dagegen nicht verlängern. Nach Ablauf der Zeit räumt der Friedhof die Fläche und vergibt sie neu, ganz gleich, ob Angehörige das möchten oder nicht. Wer ein Grab für mehrere Generationen oder für sich selbst auf Dauer plant, kommt an einem Wahlgrab deshalb nicht vorbei.

Ein Sonderfall ist das Familiengrab, ein Wahlgrab mit mehreren Plätzen, in das nacheinander verschiedene Angehörige kommen. Stirbt jemand aus der Familie und wird dort bestattet, verlängert sich die Zeit für das ganze Grab. Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt dafür meist nur eine anteilige statt einer vollen Gebühr, weil die bereits bezahlte Zeit der anderen Plätze angerechnet wird.

Wer das Grab pflegen muss, und was am Ende passiert

Die Pflege des Grabes ist während der ganzen Nutzungsdauer Ihre Aufgabe, nicht die des Friedhofs. Sie können selbst pflanzen und gießen. Sie können auch eine Friedhofsgärtnerei damit beauftragen und regelmäßig bezahlen. Bei einer pflegefreien Gemeinschaftsfläche übernimmt der Friedhof das für Sie, dafür steht dort meist kein eigener Grabstein.

Was passiert, wenn die Zeit abläuft und niemand verlängert
  1. Der Friedhof kündigt das Ende der Zeit an

    Meist per Aushang am Grab oder per Brief an die zuletzt bekannte Adresse der Angehörigen.

  2. Angehörige entfernen Grabschmuck und Grabstein

    Das ist ihre Pflicht, auf eigene Kosten, oft mit Hilfe eines Steinmetzes.

  3. Der Friedhof räumt und ebnet die Fläche ein

    Damit endet das Recht an genau dieser Stelle.

  4. Die Fläche wird neu vergeben

    Sie steht danach der nächsten Familie zur Verfügung, die dort ein Grab sucht.

Welche Grabart zu Ihnen passt

Drei Fragen führen meist zur Entscheidung: Wie lange soll das Grab bestehen bleiben? Wer soll die Lage bestimmen? Wer kümmert sich langfristig um die Pflege?

Reihengrab, Wahlgrab oder pflegefreie Fläche, was passt?

Soll das Grab über mehrere Generationen oder für mehrere Personen bestehen bleiben?

Ja

Ein Wahlgrab passt. Sie wählen die Lage selbst und können es später für weitere Angehörige nutzen und verlängern.

Nein

Ist Ihnen die genaue Lage auf dem Friedhof wichtig?

Ja

Auch dann passt ein Wahlgrab besser, denn nur dort dürfen Sie unter mehreren freien Plätzen wählen.

Nein

Soll die Pflege möglichst wenig Aufwand machen?

Ja

Fragen Sie nach einer pflegefreien Gemeinschaftsfläche mit oder ohne Namen. Sie steht meist zusätzlich zum Reihengrab im Angebot des Friedhofs.

Nein

Ein Reihengrab passt. Es ist die günstigste Lösung, endet aber nach der vorgeschriebenen Zeit automatisch und lässt sich nicht verlängern.

  1. Fragen Sie bei Ihrem Friedhof nach der genauen Mindestzeit vor Ort, sie unterscheidet sich sogar innerhalb eines Bundeslandes nach Bodenart.
  2. Vergleichen Sie die Gebühren für Reihen- und Wahlgrab in der Preisliste des Friedhofs, bevor Sie sich entscheiden.
  3. Klären Sie, ob in der Familie bereits ein Grab mit laufender Nutzungsdauer besteht, das sich mitnutzen lässt.
  4. Legen Sie schriftlich fest, wer die Pflege übernimmt, oder wer eine Friedhofsgärtnerei damit beauftragt und bezahlt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Reihengrab und einem Wahlgrab?

Ein Reihengrab weist Ihnen der Friedhof zu, ohne dass Sie die Lage wählen. Ein Wahlgrab suchen Sie sich selbst aus einem freien Platz aus, es bietet mehr Platz und lässt sich verlängern. Dafür kostet ein Wahlgrab von Anfang an mehr.

Wie lange darf ich ein Grab behalten?

Das hängt vom Bundesland ab. Baden-Württemberg schreibt für Erwachsene mindestens 15 Jahre vor, Hamburg pauschal 25 Jahre für jedes Grab. Ein Wahlgrab läuft meist 20 bis 30 Jahre und lässt sich danach beliebig oft verlängern, ein Reihengrab endet nach dieser Zeit endgültig.

Kann ich ein Reihengrab verlängern?

Nein. Ein Reihengrab endet automatisch nach der vorgeschriebenen Mindestzeit, der Friedhof vergibt die Fläche danach neu. Nur ein Wahlgrab lässt sich gegen erneute Zahlung beliebig oft verlängern.

Muss ich das Grab selbst pflegen?

Ja, die Pflege ist während der ganzen Nutzungsdauer Ihre Aufgabe. Sie können selbst pflanzen und gießen oder eine Friedhofsgärtnerei damit beauftragen und bezahlen. Nur auf einer pflegefreien Gemeinschaftsfläche übernimmt das der Friedhof.

Was kostet ein Grab für eine Urne im Vergleich zu einem Grab für einen Sarg?

Ein Grab für eine Urne kostet an den meisten Orten deutlich weniger, weil die Grube kleiner ist. In Leipzig etwa kostet ein zugewiesenes Urnengrab für zwanzig Jahre 208 Euro, ein frei gewähltes Grab für den Sarg 968 Euro.

Was passiert mit dem Grab, wenn die Zeit abläuft?

Ohne Verlängerung räumt der Friedhof das Grab. Angehörige müssen vorher Grabschmuck und Grabstein auf eigene Kosten entfernen. Danach ebnet der Friedhof die Fläche ein und vergibt sie neu.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Bestattungsgesetz Baden-Württemberg, § 6 Ruhezeit, Land Baden-Württemberg, Landesrecht BW,
  2. Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen Hamburg, § 28 Ruhezeit, Freie und Hansestadt Hamburg,
  3. Wahlgrab: Alle wichtigen Infos zu Wahlgräbern, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.,
  4. Grabauflösung nach der Ruhezeit: Ablauf & Kosten, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.,
  5. Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe, Stadt Leipzig,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.