Ein Grab für die Urne kostet oft mehrere hundert Euro weniger
Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt für die eigenen Leistungen der Betriebe 3.300 bis 6.300 Euro bei einer Erdbestattung und 3.200 bis 6.000 Euro bei einer Feuerbestattung. Am unteren Ende trennt beide Wege also nur etwa 100 Euro. Bei den Friedhofsgebühren ist der Abstand größer: 1.300 bis 5.200 Euro gegenüber 650 bis 4.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro. Dafür kommt bei der Feuerbestattung die Rechnung des Krematoriums dazu. Die Verbraucherinitiative Aeternitas nennt dafür zusammen 250 bis 825 Euro, darin stecken die Einäscherung, die zweite ärztliche Untersuchung und der Versand der Urne. Der Sarg wird im Gegenzug günstiger. Aeternitas nennt 700 bis 2.000 Euro für einen Sarg zur Erdbestattung und 500 bis 1.200 Euro für einen Sarg zur Einäscherung. Der Grund: Dieser Sarg muss nicht jahrzehntelang im Boden halten.
Bei den drei Städten in der Tabelle unten reicht der Abstand von 466 Euro in Köln bis 1.327 Euro in München. Köln verlangt 2.918 Euro für ein Grab mit Sarg und 2.452 Euro für ein Grab mit Urne. München verlangt 3.238 Euro für den Sarg und 1.911 Euro für die Urne, Leipzig 2.026 Euro und 1.281 Euro.
| Stadt | Grab mit Sarg | Grab mit Urne | Unterschied |
|---|---|---|---|
| Köln | 2.918 Euro | 2.452 Euro | 466 Euro |
| München | 3.238 Euro | 1.911 Euro | 1.327 Euro |
| Leipzig | 2.026 Euro | 1.281 Euro | 745 Euro |
München zeigt den größten Abstand. Der Grund steht in der Gebührenordnung der Stadt: Das Öffnen und Schließen eines Grabes kostet dort 1.665 Euro beim Sarg und 588 Euro bei der Urne. Zusammen mit der niedrigeren Jahresgebühr von 109 statt 134 Euro ergibt das über 1.300 Euro Unterschied. In Köln ist der Abstand mit 466 Euro am kleinsten. Das Recht auf ein Grab für die Urne kostet dort 1.905 Euro. Das Recht auf ein Grab mit Sarg kostet 1.945 Euro, kaum mehr.
Eine belastbare Aussage darüber, wie viele Menschen in Deutschland eingeäschert werden, lässt sich nicht treffen. Eine amtliche Statistik zur Bestattungsart gibt es nicht, das Statistische Bundesamt erhebt sie nicht. Angaben aus Verbänden und Medien schwanken zwischen rund 58 und 80 Prozent und beziehen sich auf verschiedene Jahre und Methoden. Ein einzelner Prozentwert wäre hier geraten, deshalb nennen wir keinen.
Warum ein zweiter Arzt vor jeder Einäscherung prüft
Der wichtigste rechtliche Unterschied zwischen beiden Wegen hat mit Beweisen zu tun, nicht mit Pietät. Ein Grab lässt sich später wieder öffnen, wenn ein Verdacht aufkommt. Eine eingeäscherte Person lässt sich nicht mehr untersuchen. Deshalb verlangt das Landesrecht vor jeder Feuerbestattung eine zweite ärztliche Untersuchung, zusätzlich zu der ersten direkt nach dem Tod.
Nordrhein-Westfalen beschreibt das in seinem Bestattungsgesetz so: Eine Einäscherung darf erst stattfinden, wenn die zweite Untersuchung stattgefunden hat. Diese von der Gesundheitsbehörde veranlasste Untersuchung muss bestätigen, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht. Bleibt die Todesursache unklar, kann die Behörde eine weitergehende Untersuchung des Leichnams anordnen.
Für Angehörige bedeutet das drei Dinge. Die Einäscherung kann sich um einen bis mehrere Tage verschieben, weil dieser zweite Termin erst noch stattfinden muss. Es kommt eine zusätzliche Gebühr dazu, die oft in der Rechnung des Krematoriums steckt, ohne dort als eigener Posten zu erscheinen. Und in seltenen Fällen ordnet die Behörde eine genauere Untersuchung an, wogegen Angehörige kein Mitspracherecht haben.
Wie beide Wege vom Todestag bis zur Beisetzung laufen
Bis zur amtlichen Bestätigung des Todes laufen beide Wege gleich. Die Meldung geht ans Standesamt, das Amt, das Geburten und Todesfälle amtlich festhält. Es stellt die Sterbeurkunde aus, das Dokument, das den Tod amtlich bestätigt und das Sie später etwa für Bank und Rente brauchen. Danach trennen sich die Wege: Die Feuerbestattung braucht zwei zusätzliche Termine, die zweite ärztliche Untersuchung und die Einäscherung selbst. Dafür bleibt mehr Zeit für die Trauerfeier, weil die Asche nicht sofort ins Grab muss.
Ein Arzt stellt den Tod fest
Gleich bei beiden Wegen. Die Ärztin oder der Arzt bestätigt den Tod schriftlich, meist noch am Sterbeort.
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus
Gleich bei beiden Wegen. Die Meldung muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod dort eingehen, meist übernimmt das der Bestatter.
Nur bei Feuerbestattung: ein zweiter Arzt prüft noch einmal
Die Gesundheitsbehörde veranlasst diese zweite Untersuchung. Erst danach darf eingeäschert werden. Je nach Ort dauert das ein bis mehrere Tage.
Nur bei Feuerbestattung: die Einäscherung im Krematorium
Die Asche kommt in einen fest verschlossenen Behälter und geht an den Friedhof oder den Bestatter.
Bestattung oder Einäscherung innerhalb der Landesfrist
Nordrhein-Westfalen setzt dafür zehn Tage, Bayern, Niedersachsen und Sachsen acht Tage, Baden-Württemberg 96 Stunden ohne Aufbahrung. Jedes Bundesland setzt seine eigene Frist.
Nur bei Feuerbestattung: die Urne kommt später ins Grab
Dafür gilt eine eigene, längere Frist. Nordrhein-Westfalen erlaubt sechs Wochen, Niedersachsen einen Monat, Bayern drei Monate nach der Einäscherung.
Der letzte Schritt ist der eigentliche Zeitgewinn der Feuerbestattung. Weil Einäscherung und Beisetzung getrennte Termine sind, lässt sich die Trauerfeier so legen, dass alle kommen können. Wer Angehörige im Ausland hat oder auf ein Grab wartet, das erst im Frühjahr wieder frei wird, gewinnt damit Wochen. Sachsen ordnet die Beisetzung innerhalb von acht Tagen an und zählt Wochenenden und Feiertage nicht mit, Bayern verlangt dieselbe Frist.
Bei der Erdbestattung gilt umgekehrt eine Mindestwartezeit. Nordrhein-Westfalen erlaubt sie frühestens 24 Stunden nach dem Tod, Niedersachsen und Sachsen frühestens nach 48 Stunden. Früher geht es nur mit einer Genehmigung, und in Nordrhein-Westfalen muss dafür ein zweiter Arzt bestätigen, der die erste Untersuchung nicht selbst gemacht hat.
Welche Wege es nach der Einäscherung für die Asche gibt
Der eigentliche Gewinn der Feuerbestattung ist nicht der Preis, sondern die Auswahl. Nach einer Erdbestattung bleibt nur ein Grab für den Sarg, in Reihe vergeben oder frei gewählt. Nach einer Einäscherung stehen mehrere Wege offen, die sich in Pflegeaufwand, Kosten und Auffindbarkeit stark unterscheiden.
- Ein Grab für die Urne auf dem Friedhof, in Reihe vergeben oder frei gewählt, mit Grabstein und eigener Pflege. In Leipzig kostet die Reihe für zwanzig Jahre 208 Euro, die freie Wahl mit bis zu zwei Urnen 643 Euro.
- Ein Platz unter einem Baum, auf einem Friedhof oder in einem eigenen Waldstück dafür. In Köln kostet der Platz 1.536 Euro einschließlich Pflege für die ganze Nutzungsdauer, die Beisetzung selbst 344 Euro.
- Eine Wand mit einzelnen Urnenkammern. In Köln kostet eine Kammer für zwanzig Jahre 4.141,51 Euro, in Leipzig eine Nische für bis zu zwei Urnen 2.009 Euro.
- Eine anonyme Fläche ohne Namen. In Köln kostet sie 1.536 Euro, die Beisetzung ohne Terminabsprache und ohne Trauergäste 176 Euro.
- Ein Gemeinschaftsplatz mit Namensnennung, den der Friedhof pflegt. In Leipzig kostet er für zwanzig Jahre einschließlich Pflege 1.466 Euro, ohne Namensnennung 759 Euro.
- Eine Seebestattung von einem Schiff aus. Niedersachsen erlaubt sie auf Wunsch der verstorbenen Person im Küstengewässer, mit einer wasserlöslichen Urne ohne Metallteile.
Genehmigung, Ablauf und Kosten eines Platzes unter einem Baum erklärt der Artikel zur Baumbestattung, die einer Beisetzung im Meer der Artikel zur Seebestattung.
Die Liste zeigt auch: Eine Einäscherung bedeutet nicht automatisch eine günstige Bestattung. Eine Urnenkammer in Köln kostet an Friedhofsgebühren mehr als doppelt so viel wie ein Grab mit Sarg. Wer sparen will, spart nicht durch die Einäscherung, sondern durch die Wahl einer pflegefreien Gemeinschaftsfläche. Diese Fläche kostet die Angehörigen dafür einen Ort mit einem Namen, außer sie wählen ausdrücklich die Variante mit Namensnennung.
Was Sarg und Urne technisch erfüllen müssen
Beide Behältnisse unterliegen Vorschriften, die selten jemand erwähnt und die den Preis mitbestimmen. Der gemeinsame Zweck ist derselbe: Was ins Erdreich kommt, muss innerhalb der vorgeschriebenen Zeit vergehen, ohne Boden oder Grundwasser zu belasten.
München beschreibt die Anforderungen an den Sarg in seiner Satzung so: Er muss so gebaut sein, dass Boden und Grundwasser nicht leiden und dass die Verwesung rechtzeitig möglich ist. Außerdem darf bis zur Bestattung keine Flüssigkeit austreten, und beim Einäschern sollen möglichst wenig Schadstoffe entstehen. Angenommen werden Sarg und Urne nur mit einem Nachweis, dass sie das erfüllen.
Für Urnen im Erdreich gilt dieselbe Logik. München verlangt, dass nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden, für eine Beisetzung über der Erde dagegen muss der Behälter dauerhaft und wasserdicht sein. Sachsen schreibt vor, dass die Urne innerhalb der vorgeschriebenen Zeit umweltgerecht abbaubar sein muss. Bremen verlangt, dass Urnen, Särge, ihre Ausstattung und die Kleidung der verstorbenen Person nur aus Materialien bestehen, die in dieser Zeit vergehen.
Für die Erdbestattung schreiben mehrere Bundesländer, darunter Bremen und Niedersachsen, ausdrücklich einen geschlossenen, feuchtigkeitshemmenden Sarg vor. Eine Bestattung im Leichentuch ohne Sarg ist dort nicht ohne Weiteres zulässig. Wer das aus religiösen Gründen möchte, muss das mit der Friedhofsverwaltung und dem Ordnungsamt klären, und die Antwort fällt je nach Bundesland und Friedhof unterschiedlich aus.
Welche vier Fragen bei der Entscheidung helfen
Vier Fragen führen in der Praxis zur Entscheidung, und der Preis ist nur eine davon. Die erste ist die nach dem erkennbaren Willen der verstorbenen Person. Die zweite ist die nach der Grabpflege über Jahrzehnte. Die dritte ist die nach dem Ort, an dem Angehörige trauern wollen. Die vierte ist die nach der Zeit bis zur Trauerfeier.
Hat die verstorbene Person Art oder Ort der Bestattung schriftlich oder erkennbar festgelegt?
Diesem Willen ist zu folgen. In Nordrhein-Westfalen etwa richten sich Art und Ort der Bestattung nach dem Willen der verstorbenen Person, sofern sie beim Festlegen mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig war.
Soll das Grab über Jahre von Angehörigen gepflegt werden, oder soll die Pflege der Friedhof übernehmen?
Gibt es bereits ein Familiengrab, das noch läuft?
Prüfen Sie zuerst die Regeln des Friedhofs. Oft ist im vorhandenen Grab sowohl eine weitere Bestattung mit Sarg als auch eine mit Urne möglich, und das laufende Recht spart den teuersten Einzelposten.
Beide Wege bleiben offen. Vergleichen Sie die Gebühren für ein Grab mit Sarg und eines mit Urne bei Ihrem Friedhof; der Abstand reicht von 466 Euro in Köln bis 1.327 Euro in München.
Soll später ein Name am Grab stehen?
Eine Feuerbestattung mit Beisetzung in einem Gemeinschaftsplatz mit Namensnennung oder unter einem Baum passt. In Leipzig kostet der Gemeinschaftsplatz mit Namen für zwanzig Jahre einschließlich Pflege 1.466 Euro.
Eine anonyme Beisetzung der Urne ist der günstigste Weg und braucht keine Pflege. In Köln kostet die Fläche 1.536 Euro zuzüglich 176 Euro für die Beisetzung. Bedenken Sie, dass Angehörige dann keinen benannten Ort haben.
Wenn Sie für sich selbst entscheiden, halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, und zwar außerhalb des Testaments. Ein Testament wird oft erst Wochen nach der Bestattung eröffnet und kommt für diese Frage zu spät. Die folgenden Schritte sorgen dafür, dass Ihr Wille auch ankommt.
- Schreiben Sie auf, welche Bestattungsart, welcher Friedhof und welche Grabart Sie wollen, datiert und unterschrieben. Ein formloses Blatt genügt, ein Notar ist nicht nötig.
- Nennen Sie darin die Person, die sich um alles kümmern soll, mit vollem Namen und Anschrift, und sprechen Sie vorher mit ihr.
- Legen Sie das Papier dort ab, wo es im Todesfall sofort gefunden wird, und geben Sie der genannten Person eine Kopie.
- Fragen Sie beim Friedhof, ob in der Familie noch ein Grab mit laufender Nutzungsdauer besteht. Das kann die Entscheidung verändern.
- Fragen Sie beim Friedhof, welche Grabarten es dort tatsächlich gibt. Urnenkammer, Baumgrab und Gemeinschaftsfläche gibt es nicht auf jedem Friedhof.
- Wenn Sie die Kosten vorab regeln wollen, sprechen Sie mit einem Bestatter über eine Vorsorge mit getrenntem Konto, und prüfen Sie die Summe alle drei bis fünf Jahre.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Erdbestattung und Feuerbestattung?
Bei der Erdbestattung liegt die verstorbene Person im Sarg im Grab. Bei der Feuerbestattung wird sie vorher eingeäschert, und die Asche kommt in einer Urne ins Grab. Vor der Einäscherung muss ein zweiter Arzt bestätigen, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht, das schreibt das Landesrecht vor.
Ist eine Feuerbestattung günstiger als eine Erdbestattung?
Bei den eigenen Leistungen des Bestatters liegt der Unterschied nur bei rund 100 Euro. Größer ist er bei den Friedhofsgebühren: Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt 1.300 bis 5.200 Euro für ein Grab mit Sarg gegenüber 650 bis 4.000 Euro für ein Grab mit Urne. In Köln beträgt der Abstand 466 Euro, in München 1.327 Euro. Dafür kommt bei der Feuerbestattung die Rechnung des Krematoriums von 250 bis 825 Euro dazu.
Wie lange dauert es bis zur Einäscherung?
Erst muss die von der Gesundheitsbehörde veranlasste zweite Untersuchung stattgefunden haben, und dieser Termin bestimmt den Zeitpunkt. Danach setzen die Bundesländer eine Frist: Nordrhein-Westfalen zehn Tage, Bayern, Niedersachsen und Sachsen acht Tage. Für die Beisetzung der Urne läuft danach eine eigene, längere Frist. Sie reicht je nach Bundesland von einem Monat bis zu sechs Monaten.
Welche Grabarten gibt es nach einer Einäscherung?
Nach einer Einäscherung stehen mehr Möglichkeiten offen als nach einer Erdbestattung. Dazu zählen ein Grab in Reihe oder zur freien Wahl, ein Platz unter einem Baum, eine Wand mit Urnenkammern, eine anonyme Fläche ohne Namen oder eine Seebestattung. Die Kosten unterscheiden sich stark, in Köln von 1.536 Euro für ein Baumgrab bis über 4.100 Euro für eine Urnenkammer.
Ist eine Erdbestattung ohne Sarg möglich?
In mehreren Bundesländern schreibt das Gesetz für die Erdbestattung ausdrücklich einen geschlossenen, feuchtigkeitshemmenden Sarg vor, etwa in Bremen und Niedersachsen. Eine Bestattung im Leichentuch ist dort nicht ohne Weiteres zulässig. Wer das aus religiösen Gründen möchte, muss das mit der Friedhofsverwaltung und dem Ordnungsamt klären, die Antwort fällt je nach Ort unterschiedlich aus.
Wie viele Menschen in Deutschland werden eingeäschert?
Eine amtliche Zählung dazu gibt es nicht, das Statistische Bundesamt erhebt diese Zahl nicht. Angaben aus Verbänden und Medien schwanken zwischen rund 58 und 80 Prozent, je nach Jahr und Methode. Ein einzelner Prozentwert lässt sich daraus nicht seriös nennen.
