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Wer heute noch Sterbegeld bekommt und wo Sie es beantragen

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Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Drei Wege sind geblieben. Nach einem Arbeitsunfall zahlt die Unfallversicherung 2026 genau 6.780 Euro. Beamtinnen und Beamte bekommen das Zweifache ihrer letzten Bezüge, und Witwen und Witwer erhalten im ersten Vierteljahr die volle Rente der verstorbenen Person weiter.

Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung 2026
6.780 Euro
§ 64 SGB VII in Verbindung mit § 1 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Stand 1. Januar 2026
Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente
das Dreifache der Rente des Sterbemonats, Antrag binnen 30 Tagen
Deutsche Rentenversicherung Bund, Meldung Vorschuss für Hinterbliebene, Stand 30. Januar 2026
Sterbegeld für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte
das Zweifache der letzten Dienstbezüge
§ 18 Beamtenversorgungsgesetz, Stand 1. Januar 2026
Hände halten eine Tasse Tee, daneben liegen geöffnete Briefumschläge und ein Notizbuch auf dem Küchentisch.
Nach einem Todesfall kommt viel Post, und manche Fristen für Geld laufen schon in den ersten Wochen. Bild: KI generiert.

Warum die Krankenkasse seit 2004 kein Geld mehr zahlt

Bis Ende 2003 zahlte die gesetzliche Krankenversicherung beim Tod eines Mitglieds einen festen Betrag an die Hinterbliebenen. Diese Leistung wurde zum 1. Januar 2004 gestrichen, durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen nahm das Bundesverfassungsgericht 2005 nicht zur Entscheidung an. Wer heute im Internet nach Sterbegeld beantragen sucht, landet deshalb oft bei Formularen, die ins Leere laufen. Die Krankenkasse ist nicht mehr zuständig, und auch die Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld als eigene Leistung.

Geblieben sind vier Stellen, bei denen sich eine Anfrage lohnt. Welche davon zahlt, hängt nicht am Versicherungsstatus der verstorbenen Person, sondern an der Todesursache, am Beschäftigungsverhältnis und an privaten Verträgen.

Wer nach einem Todesfall welche Geldleistung erbringt, mit Höhe und gesetzlicher Grundlage. Die Beträge gelten für 2026.
StelleVoraussetzungHöheWo es geregelt ist
Gesetzliche Krankenversicherungkeineentfällt seit 1. Januar 2004Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung von 2003
Gesetzliche UnfallversicherungTod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheitein Siebtel der Bezugsgröße, 2026 also 6.780 EuroGesetz über die gesetzliche Unfallversicherung
Beamtenversorgung des BundesTod einer Beamtin oder eines Beamten mit Bezügendas Zweifache der BezügeBeamtenversorgungsgesetz
Deutsche RentenversicherungWitwe oder Witwer einer Person mit Rentevolle Rentenhöhe für drei Monate, als Vorschuss in einer SummeGesetz über die gesetzliche Rentenversicherung
SozialamtKosten sind nicht zumutbar zu tragendie erforderlichen Kosten der BestattungGesetz über die Sozialhilfe
Private Sterbegeldversicherungbestehender Vertrag, Wartezeit abgelaufendie vereinbarte Summe, üblich 1.500 bis 20.000 EuroVersicherungsvertrag

6.780 Euro Sterbegeld aus der Unfallversicherung 2026

Der Anspruch entsteht, wenn der Tod Folge eines Arbeitsunfalls, eines Unfalls auf dem Arbeitsweg oder einer anerkannten Berufskrankheit ist. Die Höhe steht nicht als fester Betrag im Gesetz, sondern als Bruchteil: ein Siebtel einer jährlich neu festgesetzten Rechengröße der Sozialversicherung. Für 2026 macht das genau 6.780 Euro. Weil sich diese Rechengröße jedes Jahr ändert, ändert sich auch das Sterbegeld, und maßgeblich ist immer der Zeitpunkt des Todes.

Anspruchsberechtigt sind Witwen, Witwer, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel, Geschwister, frühere Ehepartner und Eltern oder Großeltern der versicherten Person. Die Reihenfolge im Gesetz ist dabei keine Rangfolge. Ausgezahlt wird an diejenige Person, die die Kosten für Bestattung und Überführung tatsächlich trägt. Wer die Rechnungen bezahlt, sollte sie deshalb auf den eigenen Namen ausstellen lassen und aufbewahren. Ein geschiedener Ehepartner, der die Bestattung organisiert und bezahlt, kann das Geld ebenso bekommen. Ein Kind, das selbst nichts bezahlt hat, erhält es dagegen nicht.

Neben dem Sterbegeld erstattet die Unfallversicherung nach derselben Regel die Kosten der Überführung, wenn der Tod nicht am Ort der Familienwohnung eintrat und der Aufenthalt dort mit der Arbeit zusammenhing. Für Angehörige eines Berufskraftfahrers oder einer Monteurin, die auswärts tödlich verunglücken, ist das der zweite, oft übersehene Posten. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse des Arbeitgebers, nicht die Krankenkasse. Besteht der Verdacht, dass eine Erkrankung mit der Arbeit zusammenhing, etwa eine Staublungenkrankheit, sollten Angehörige den Fall dort anzeigen, auch Jahre nach dem Ende der Tätigkeit.

Was Beamtenfamilien an Sterbegeld bekommen

Im öffentlichen Dienst gibt es das Sterbegeld weiter, während die Krankenversicherung es gestrichen hat. Für den Bund gilt eine klare Regel. Stirbt eine Beamtin oder ein Beamter mit laufenden Bezügen, erhalten der hinterbliebene Ehepartner und die Kinder das Zweifache dieser Bezüge. Bei Ruhestandsbeamten bemisst es sich nach dem Ruhegehalt. Gibt es weder Ehepartner noch Kinder, kann das Geld auch an Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen gehen, die mit der verstorbenen Person zusammenlebten oder von ihr unterhalten wurden. Es kann ebenso an Personen gehen, die die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen haben. Diese letzte Gruppe ist der praktisch wichtigste Punkt für Angehörige ohne eigenen Versorgungsanspruch.

Für Landes- und Kommunalbeamte gilt das jeweilige Landesrecht, das der Bundesregelung ähnelt, aber in Einzelheiten abweicht. Fragen Sie deshalb bei der Stelle nach, die zuletzt die Bezüge gezahlt hat, ihre Anschrift steht auf jeder Bezügemitteilung.

Was das Sterbevierteljahr für die Rente bringt

Wenn die verstorbene Person eine Rente bezog, greift eine Regel, die viele Hinterbliebene nicht kennen und die im Todesfall schnell Geld verschafft: das Sterbevierteljahr. Es reicht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der Ehepartner gestorben ist. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt, nicht nur in einem Teilbetrag. Erst danach sinkt sie auf gut die Hälfte bei der großen und auf ein Viertel bei der kleinen Witwenrente.

Damit das Geld nicht erst nach der Bearbeitung eines Rentenantrags kommt, gibt es einen Vorschuss: das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Rente, vorab in einer Summe ausgezahlt. Beantragt werden muss er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post. Bei der späteren Bewilligung der Witwen- oder Witwerrente wird der Vorschuss damit verrechnet, und eigenes Einkommen wird im Sterbevierteljahr nicht angerechnet.

Die Frist von 30 Tagen läuft genau in der Zeit, in der die Bestattung organisiert wird, deshalb gehört dieser Punkt ganz nach vorne. Viele Bestattungsunternehmen stellen den Antrag auf Wunsch mit, weil sie ohnehin mit dem Renten Service zu tun haben. Für den eigentlichen Rentenantrag haben Sie mehr Zeit, aber nicht unbegrenzt: Eine Hinterbliebenenrente wird höchstens für zwölf Monate rückwirkend gezahlt. Wer anderthalb Jahre wartet, verliert die ersten Monate endgültig.

Was Sie in den ersten vier Wochen beantragen müssen

Nach einem Todesfall fallen zwei Dinge zusammen, die getrennt gehören: die Bestattung zu organisieren und Ansprüche zu sichern. Das Zweite hat eigene Fristen, die unabhängig davon laufen, wie weit die Bestattung gediehen ist.

  1. Sterbeurkunden in ausreichender Zahl bestellen, mindestens sechs bis zehn Stück. Fast jede Stelle verlangt ein eigenes Original.
  2. Innerhalb von 30 Tagen den Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beim Renten Service der Deutschen Post beantragen.
  3. Prüfen, ob der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit war, und den Fall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen.
  4. Bei Beamtinnen und Beamten den Todesfall der Bezügestelle melden und das Sterbegeld beantragen.
  5. Verträge über private Vorsorge sichten: Sterbegeldversicherung, Vorsorgevertrag, Lebensversicherung. Melden Sie den Todesfall dem Versicherer so bald wie möglich, die Frist dafür steht in den Vertragsbedingungen.
  6. Reichen die Mittel nicht: beim Sozialamt die Übernahme der Bestattungskosten beantragen, möglichst früh und notfalls auch nach der Beerdigung.
  7. Den Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen, spätestens innerhalb von zwölf Monaten.

Sammeln Sie von Anfang an alle Belege an einer Stelle. Sie brauchen sie dreifach: für Anträge, für die Abrechnung mit Miterben und für die Erbschaftsteuer, weil Bestattungskosten den steuerpflichtigen Wert des Erbes mindern. Wer die Rechnungen erst Monate später sucht, hat den Überblick meist verloren.

Wenn nichts davon greift, hilft das Sozialamt

Für die meisten Todesfälle gilt keine der bisher genannten Regeln. Der Tod war keine Unfallfolge, die verstorbene Person war nicht verbeamtet, es gab keinen Ehepartner mit Rentenanspruch und keine private Vorsorge. Dann bleibt das Sozialamt: Es übernimmt die erforderlichen Kosten einer Bestattung, wenn Ihnen das Tragen nachweislich nicht zugemutet werden kann. Geprüft wird Ihre eigene wirtschaftliche Lage, nicht die der verstorbenen Person.

An welche Stelle richten Sie Ihre Anfrage zuerst?

War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit?

Ja

An die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse des Arbeitgebers. Das Sterbegeld beträgt 2026 genau 6.780 Euro, dazu kommt gegebenenfalls die Erstattung der Überführungskosten.

Nein

Stand die verstorbene Person als Beamtin oder Beamter im Dienst oder im Ruhestand?

Ja

An die Stelle, die zuletzt die Bezüge gezahlt hat. Das Sterbegeld beträgt das Zweifache der letzten Bezüge, bei Ruhestandsbeamten bemisst es sich nach dem Ruhegehalt.

Nein

Hinterlässt die Person einen Ehepartner mit Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente?

Ja

An den Renten Service der Deutschen Post, binnen 30 Tagen. Der Vorschuss beträgt das Dreifache der Rente des Sterbemonats und wird vorab in einer Summe gezahlt.

Nein

Besteht eine Sterbegeldversicherung, ein Vorsorgevertrag oder eine Lebensversicherung?

Ja

An den Versicherer. Melden Sie den Todesfall so bald wie möglich, die Frist dafür steht in den Vertragsbedingungen.

Nein

An das Sozialamt Ihrer Gemeinde. Stellen Sie den Antrag möglichst früh und legen Sie ein Angebot mit Einzelposten bei.

Wann das Sozialamt eine Bestattung bezahlt beschreibt Voraussetzungen, Fristen und was das Amt als angemessen anerkennt, im Einzelnen. Ein Restbetrag bleibt in vielen Fällen offen, weil das Amt nur die erforderlichen Kosten trägt. Dieser Rest belastet zuerst das, was die verstorbene Person hinterlässt, und erst danach die Erben persönlich.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?

Nein, die gesetzliche Krankenversicherung zahlt seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Leistung wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 gestrichen. Private Krankenversicherungen können abweichende Leistungen vorsehen, das steht im jeweiligen Vertrag.

Wie hoch ist das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung 2026?

Es beträgt 2026 genau 6.780 Euro. Das Gesetz setzt es auf ein Siebtel einer jährlich festgesetzten Rechengröße der Sozialversicherung fest. Voraussetzung ist, dass der Tod Folge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit war. Gezahlt wird an die Person, die die Bestattungskosten tatsächlich trägt.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr ist der Zeitraum bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem der Ehepartner gestorben ist. In dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt. Danach sinkt sie auf gut die Hälfte bei der großen und ein Viertel bei der kleinen Witwenrente. Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet.

Wie beantrage ich den Vorschuss auf die Witwenrente?

Beim Renten Service der Deutschen Post, innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod. Die Höhe beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Rente, ausgezahlt vorab in einer Summe. Bei der späteren Bewilligung der Rente wird der Vorschuss verrechnet. Viele Bestattungsunternehmen stellen den Antrag auf Wunsch mit.

Bekommen Beamte noch Sterbegeld?

Ja, im öffentlichen Dienst gibt es das Sterbegeld weiter. Der hinterbliebene Ehepartner und die Kinder erhalten das Zweifache der letzten Bezüge, bei Ruhestandsbeamten bemisst sich der Betrag nach dem Ruhegehalt. Fehlen diese Personen, kann das Geld auch an Eltern, Geschwister oder an Personen gehen, die die Bestattungskosten getragen haben. Für Landesbeamte gilt das jeweilige Landesrecht.

Bis wann muss eine Hinterbliebenenrente beantragt werden?

Spätestens zwölf Monate nach dem Monat, für den sie erstmals gelten soll, sonst gehen frühere Monate endgültig verloren. Der Antrag lohnt sich deshalb früh, auch wenn noch Unterlagen fehlen, diese können Sie nachreichen. Getrennt davon läuft die Frist von 30 Tagen für den Vorschuss beim Renten Service.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 64 SGB VII, Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 1 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Bezugsgröße in der Sozialversicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 18 BeamtVG, Sterbegeld, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 67 SGB VI, Rentenartfaktor, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 99 SGB VI, Beginn der Renten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 74 SGB XII, Bestattungskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2005, 1 BvR 13/05, Wegfall des Sterbegeldes, Bundesverfassungsgericht,
  8. Vorschuss für Hinterbliebene, Meldung vom 30. Januar 2026, Deutsche Rentenversicherung Bund,
  9. Sterbegeldversicherung, Anbieterübersicht mit Wartezeiten und Versicherungssummen, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.,
  10. § 59 SGB V, weggefallen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Sozialbestattung, Antrag stellen, Aeternitas e. V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.