Bestatterverzeichnis

Ratgeber

Was eine Bestattung in Deutschland kostet

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine Bestattung kostet in Deutschland im Durchschnitt 5.000 bis 6.000 Euro ohne Grabmal, mit Grabmal und Grabanlage 7.000 bis 8.000 Euro. So nennt es die Verbraucherinitiative Aeternitas. Auf die Arbeit des Bestatters entfallen bei einer Erdbestattung meist 3.300 bis 6.300 Euro, dazu kommen Friedhofsgebühren von 1.300 bis 5.200 Euro.

Bestatterleistungen bei einer Erdbestattung
3.300 bis 6.300 Euro
Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., Stand 22. Dezember 2025
Friedhofsgebühren bei einer Erdbestattung
1.300 bis 5.200 Euro
Bundesverband Deutscher Bestatter e. V., Stand 22. Dezember 2025
Preisanstieg bei Bestattungen im Jahr 2025
plus 3,1 Prozent, bei 2,2 Prozent Inflation
Aeternitas e. V. nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts, Stand 22. Januar 2026
Mehrere Preisblätter, ein Taschenrechner und ein Stift auf einem hellen Tisch, dahinter eine weiße Lilie in einer Vase.
Ein Angebot mit einzelnen Posten zeigt, welcher Teil der Kosten vom Bestatter stammt. Bild: KI generiert.

Die 3 Teile jeder Bestattungsrechnung

Eine Bestattung hat keinen einzelnen Preis. Sie besteht aus drei Rechnungen, und nur eine davon können Sie wirklich vergleichen. Die erste stellt der Bestatter für seine eigene Arbeit: Überführung, Waschen und Ankleiden, der Sarg, die Organisation. Die zweite reicht er nur durch, weil ein anderer Betrieb sie erbracht hat, etwa das Krematorium oder der Steinmetz. Die dritte kommt von Ihrer Stadt und heißt Friedhofsgebühr.

Nur der erste Block lässt sich zwischen zwei Betrieben vergleichen. Der dritte steht in der Gebührenliste Ihrer Kommune und gilt für jeden gleich, der dort bestattet. Der Bundesverband Deutscher Bestatter vertritt nach eigenen Angaben rund 3.300 Mitgliedsbetriebe und veröffentlicht für diese Blöcke die einzigen bundesweiten Zahlen mit einem nachvollziehbaren Absender. Eine amtliche Preisstatistik für Bestattungen führt dagegen niemand: Das Statistische Bundesamt misst nur, wie stark sich Preise verändern, nicht wie hoch sie liegen.

Bei einer Erdbestattung liegen die Leistungen des Bestatters zwischen 3.300 und 6.300 Euro, bei einer Feuerbestattung zwischen 3.200 und 6.000 Euro. Die Friedhofsgebühren schwanken stärker: von 650 Euro bei einer Feuerbestattung bis zu 5.200 Euro bei einer Erdbestattung.

Durchschnittliche Preisspannen nach Bestattungsart, Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter für seine Mitgliedsbetriebe, aktualisiert am 22. Dezember 2025. Fremdleistungen sind durchgereichte Leistungen anderer Betriebe, Friedhofsgebühren setzt die jeweilige Stadt fest.
BestattungsartLeistungen des BestattersFremdleistungenFriedhofsgebühren
Erdbestattung3.300 bis 6.300 Euro810 bis 7.800 Euro1.300 bis 5.200 Euro
Feuerbestattung3.200 bis 6.000 Euro810 bis 7.800 Euro650 bis 4.000 Euro
Baumbestattung3.200 bis 6.000 Euroje nach Fall1.200 bis 3.000 Euro
Seebestattung3.500 bis 8.000 Euroje nach Fallkeine

Der Unterschied zwischen einer Erd- und einer Feuerbestattung liegt bei der Arbeit des Bestatters bei nur rund hundert Euro. Bei den städtischen Gebühren wird er deutlich größer, weil ein Grab für eine Urne kleiner ist und kürzer belegt bleibt als ein Grab für einen Sarg. Ihre Entscheidung für eine Bestattungsart verschiebt also vor allem den städtischen Teil der Rechnung, kaum den gewerblichen.

Was der Bestatter selbst leistet und was er weiterreicht

Ein schriftliches Angebot mit Einzelposten trennt zwei Arten von Kosten, und diese Trennung entscheidet, ob Sie zwei Angebote überhaupt vergleichen können. Eigene Leistungen erbringt der Betrieb mit eigenem Personal. Durchgereichte Posten legt er nur aus und gibt sie unverändert an Sie weiter, etwa die Gebühr des Krematoriums oder das Honorar des Steinmetzes. Dabei verdient der Bestatter im Regelfall nichts.

Die folgenden Einzelposten mit ihren üblichen Spannen hat die Verbraucherinitiative Aeternitas aus Preislisten von Bestattungsunternehmen zusammengestellt. Sie ersetzen kein Angebot für Ihren Fall, aber sie zeigen, ob eine einzelne Zeile in einem Angebot aus dem Rahmen fällt.

  • Sarg für eine Erdbestattung 700 bis 2.000 Euro, Sarg für eine Feuerbestattung 500 bis 1.200 Euro. Der Sarg für die Feuerbestattung ist einfacher gebaut, weil er nicht jahrzehntelang im Boden halten muss.
  • Schmuckurne 125 bis 500 Euro. Die einfache Kapsel für die Asche aus dem Krematorium ist darin nicht enthalten, sie steckt in der Gebühr des Krematoriums.
  • Waschen und Ankleiden 150 bis 450 Euro, Kühlung für drei Tage 75 bis 225 Euro.
  • Überführung im Nahbereich 200 bis 550 Euro, jeder weitere Kilometer 2,50 bis 7,00 Euro. Bei einem Sterbefall außerhalb des Heimatorts schwankt dieser Posten am stärksten.
  • Einäscherung mit der zweiten ärztlichen Untersuchung und Versand der Urne 250 bis 825 Euro, das rechnet das Krematorium ab.
  • Trauerredner 300 bis 600 Euro, Zeitungsanzeige 200 bis 600 Euro, Kaffee und Kuchen für die Trauergesellschaft 300 bis 1.000 Euro.
  • Grabstein mit Inschrift 500 bis 5.000 Euro, gesetzt vom Steinmetz und meist erst Monate nach der Bestattung fällig.

Der letzte Punkt erklärt einen Teil der Verwirrung um Bestattungskosten. Ein Grabstein kommt erst, wenn sich der Boden gesetzt hat, oft ein Jahr nach der Bestattung. Wer im Trauerfall nur die erste Rechnung im Blick hat, plant diesen Betrag deshalb nicht ein. Ein Grabmal mit Inschrift kostet laut Aeternitas 500 bis 5.000 Euro, die Pflege des Grabes über die ganze Ruhezeit 2.500 bis 15.000 Euro. Beide Posten liegen zeitlich hinter der Bestattung und finanziell oft über ihr.

Warum Friedhofsgebühren von Stadt zu Stadt so schwanken

Jede Stadt legt ihre Friedhofsgebühren selbst fest, und die Rechenwege dahinter sind nicht einmal gleich gebaut. Köln verlangt einen einmaligen Betrag für die gesamte Zeit, in der ein Grab bestehen bleiben muss. München rechnet dieselbe Leistung je Jahr ab und multipliziert mit dieser Zeit. Leipzig kombiniert eine Grundgebühr für zwanzig Jahre mit einer eigenen laufenden Unterhaltsgebühr. Drei Städte, drei Rechenwege, deshalb sagt der Vergleich einzelner Zeilen wenig. Vergleichbar wird es erst, wenn Sie die Posten eines vollständigen Falls addieren.

Für eine Sargbestattung im größeren Grab zahlen Sie in Köln 2.918 Euro, in München 3.238 Euro und in Leipzig 2.026 Euro. Bei einer Beisetzung mit Urne sind es 2.452 Euro in Köln, 1.911 Euro in München und 1.281 Euro in Leipzig.

Kommunale Gebühren für zwei vollständige Fälle, gerechnet aus den geltenden Satzungen. Köln: Fassung vom 6. Juli 2023. München: Fassung vom 27. Mai 2024, Jahresgebühr mal zehn Jahre. Leipzig: Grab für zwanzig Jahre.
PositionKölnMünchenLeipzig
Grab für einen Sarg1.945 Euro für 25 oder 30 Jahre1.340 Euro für 10 Jahre968 Euro für 20 Jahre
Grab öffnen und schließen, Sarg775 Euro1.665 Euro446 Euro
Trauerhalle198 Euro233 Euro192 Euro
Allgemeine Friedhofsgebührin der Grabgebühr enthaltenin der Grabgebühr enthalten420 Euro
Summe Sargbestattung2.918 Euro3.238 Euro2.026 Euro
Grab für eine Urne1.905 Euro für 25 Jahre1.090 Euro für 10 Jahre643 Euro für 20 Jahre
Urne beisetzen349 Euro588 Euro144 Euro
Summe bei einer Urne2.452 Euro mit Trauerhalle1.911 Euro mit Trauerhalle1.281 Euro mit Übergaberaum

Zwischen Leipzig und München liegen bei derselben Sargbestattung rund 1.200 Euro, ohne dass eine der beiden Städte besonders teuer oder besonders günstig rechnet. Der Unterschied entsteht aus zwei Stellschrauben. München verlangt für das Öffnen und Schließen des Grabes 1.665 Euro, mehr als das Dreifache von Leipzig. Leipzig verkauft dafür das Recht auf das Grab für zwanzig Jahre zu einem Betrag, für den München nur zehn Jahre liefert.

Der eigentliche Grund für den Unterschied ist also die Zeit, für die Sie zahlen: die Ruhezeit, der Zeitraum, in dem ein Grab nicht neu belegt werden darf. München setzt sie meist auf zehn Jahre an, auf einzelnen Friedhöfen auf 15, 20 oder 30 Jahre. Köln nennt einheitlich 20 Jahre, auf bestimmten Flächen 30 Jahre. Wer Gebühren zwischen zwei Städten vergleicht, muss deshalb immer fragen, wie viele Jahre er für sein Geld bekommt.

Wer die Bestattung bezahlt, wenn kein Erbe reicht

Zwei Pflichten treffen oft verschiedene Personen, und die Verwechslung kostet Geld. Wer die Bestattung organisieren muss, sagt das Recht Ihres Bundeslandes, meist sind das die nächsten Angehörigen. Wer sie am Ende bezahlt, sagt das Erbrecht: Die Erbin oder der Erbe trägt die Kosten aus dem, was die verstorbene Person hinterlässt, dem sogenannten Nachlass. Wer das Erbe ausschlägt, muss die Bestattung deshalb oft trotzdem organisieren, ist die Kosten aber nicht endgültig aus der eigenen Tasche schuldig. Muss ich die Bestattung zahlen, wenn ich ausschlage? erklärt diesen Fall im Einzelnen.

Wer muss die Rechnung am Ende bezahlen?

Deckt das, was die verstorbene Person hinterlässt, die Kosten der Bestattung?

Ja

Dann zahlt die Erbin oder der Erbe daraus. Heben Sie alle Rechnungen auf, sie mindern später den steuerpflichtigen Wert des Erbes.

Nein

Haben Sie das Erbe angenommen oder die Sechs-Wochen-Frist zum Ausschlagen verstreichen lassen?

Ja

Können Sie die Kosten aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen aufbringen?

Ja

Dann zahlen Sie selbst, auch wenn der Nachlass die Kosten nicht deckt. Prüfen Sie vorher, ob eine Sterbegeldversicherung oder ein Vorsorgevertrag besteht.

Nein

Beantragen Sie beim Sozialamt eine Übernahme, am besten bevor Sie Rechnungen bezahlen, möglich ist es auch danach. Es übernimmt die Kosten einer einfachen Bestattung, wenn Ihnen das Tragen nicht zugemutet werden kann.

Nein

Müssen Sie nach dem Recht Ihres Bundeslandes trotzdem für die Bestattung sorgen?

Ja

Dann organisieren Sie die Bestattung, tragen die Kosten aber nicht endgültig. Fordern Sie den Betrag von den Erben zurück oder beantragen Sie bei fehlenden Mitteln eine Übernahme beim Sozialamt.

Nein

Dann veranlasst das Ordnungsamt am Sterbeort die Bestattung und fordert das Geld anschließend von den Angehörigen zurück, die sich hätten kümmern müssen. Reagieren Sie auf einen solchen Bescheid fristgerecht, auch wenn Sie ihn für falsch halten.

Das Ausschlagen des Erbes ist keine Abkürzung. Die Frist dafür beträgt meist nur sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall erfahren, und sie löst die Pflicht zur Bestattung aus dem Landesrecht nicht auf. Reicht der Nachlass nicht und kann niemand aus der Familie einspringen, handelt am Ende die Behörde. In Niedersachsen veranlasst dann die Gemeinde des Sterbeorts die Bestattung und holt sich das Geld anschließend von den Angehörigen zurück. In manchen Ländern schiebt ein Widerspruch diese Zahlung nicht auf, Sie zahlen dann zuerst und klären den Streit danach.

Wie das Sozialamt einspringt, wenn das Geld fehlt

Reicht weder der Nachlass noch Ihr eigenes Geld, springt das Sozialamt ein. Es übernimmt die Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung, wenn Sie diese nachweislich nicht selbst aufbringen können. Geprüft wird dabei Ihr eigenes Einkommen und Vermögen, nicht das der verstorbenen Person. Den Antrag können Sie auch nach der Beerdigung stellen, selbst wenn die Rechnung schon bezahlt ist.

  1. Klären Sie zuerst, ob eine Sterbegeldversicherung, ein Vorsorgevertrag oder eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Diese gehen einer Übernahme durch das Sozialamt vor.
  2. Lassen Sie sich beim Bestatter ein schriftliches Angebot mit Einzelposten geben und sagen Sie dazu, dass eine Übernahme durch das Amt geprüft wird.
  3. Stellen Sie den Antrag beim Sozialamt so früh wie möglich. Möglich ist er auch nach der Beerdigung, eine feste Frist gibt es dafür nicht.

Wann das Sozialamt eine Bestattung bezahlt erklärt die einzelnen Voraussetzungen, welche Kosten dabei als angemessen gelten und wie Sie den Antrag stellen.

Wie Sie zwei Kostenvoranschläge fair vergleichen

Zwei Angebote sind erst vergleichbar, wenn sie denselben Fall beschreiben. Das klingt selbstverständlich und scheitert in der Praxis an Kleinigkeiten: Der eine Betrieb rechnet die Friedhofsgebühr mit ein, der andere nicht, der eine setzt vier Sargträger an, der andere zwei. Geben Sie deshalb beiden Betrieben dieselbe Beschreibung, und zwar schriftlich.

Vom ersten Anruf bis zur geprüften Rechnung in 6 Schritten
  1. Den Fall einmal aufschreiben

    Sterbeort, gewünschter Friedhof, Bestattungsart, Grabart, ob eine Trauerfeier stattfindet und mit wie vielen Gästen. Diese sechs Angaben gehen wortgleich an jeden Betrieb.

  2. Zwei oder drei Angebote einholen

    Verlangen Sie Einzelposten mit Menge und Preis, getrennt nach eigenen und durchgereichten Leistungen. Üblich sind Angebote innerhalb von ein bis zwei Werktagen.

  3. Die städtischen Gebühren selbst nachschlagen

    Die Gebührenliste Ihrer Stadt für den Friedhof ist öffentlich und steht meist als PDF auf deren Internetseite. Prüfen Sie, ob der Betrag im Angebot damit übereinstimmt.

  4. Die Angebote auf dieselbe Summe bringen

    Streichen Sie in beiden Angeboten alles, was nur in einem steht, und vergleichen Sie erst danach. Meist schrumpft der vermeintliche Unterschied von tausend auf zweihundert Euro.

  5. Schriftlich beauftragen, mit Festpreis für die eigenen Leistungen

    Durchgereichte Posten dürfen offen bleiben, die eigenen Leistungen nicht. Halten Sie fest, dass Zusatzleistungen nur nach Rücksprache dazukommen.

  6. Die Schlussrechnung gegen das Angebot legen

    Jede Abweichung braucht eine Zeile mit Begründung. Verlangen Sie für durchgereichte Posten die Originalbelege von Friedhof und Krematorium.

Ein Angebot des Bestatters ist rechtlich nur eine Schätzung, keine feste Preiszusage. Zeigt sich, dass die Arbeit ohne eine deutliche Überschreitung nicht möglich ist, muss der Betrieb Sie unverzüglich informieren. Bei einer Bestattung ist die Zahl der unbekannten Größen klein, deshalb sollten Abweichungen seltener vorkommen als etwa am Bau. Kommen sie trotzdem, verlangen Sie die Begründung vor der Zahlung, nicht danach.

Häufige Fragen

Was kostet eine Bestattung in Deutschland im Durchschnitt?

Einen amtlichen Durchschnittspreis gibt es nicht, weil ihn keine Behörde erhebt. Für die Arbeit des Bestatters nennt der Bundesverband Deutscher Bestatter 3.300 bis 6.300 Euro bei einer Erdbestattung und 3.200 bis 6.000 Euro bei einer Feuerbestattung, jeweils ohne Friedhofsgebühren. Rechnet man alle möglichen Zusatzleistungen ein, kommt Aeternitas auf eine Spanne von 2.750 bis 44.700 Euro.

Ist eine Feuerbestattung günstiger als eine Erdbestattung?

Vor allem bei den städtischen Gebühren, kaum bei der Arbeit des Bestatters. Der Bundesverband Deutscher Bestatter nennt für Friedhofsgebühren bei einer Erdbestattung 1.300 bis 5.200 Euro und bei einer Feuerbestattung 650 bis 4.000 Euro. In Köln kostet die Sargbestattung im größeren Grab kommunal 2.918 Euro, die Beisetzung mit Urne 2.452 Euro. Dagegen steht die zusätzliche Gebühr des Krematoriums von 250 bis 825 Euro.

Wer muss die Bestattung bezahlen, wenn ich nicht erbe?

Bezahlen muss grundsätzlich die Erbin oder der Erbe, aus dem, was die verstorbene Person hinterlässt. Wer selbst nicht erbt, aber nach dem Recht seines Bundeslandes trotzdem die Bestattung organisieren muss, kann das ausgelegte Geld von den Erben zurückverlangen oder beim Sozialamt eine Übernahme beantragen.

Zahlt das Sozialamt eine Bestattung?

Ja, wenn die Angehörigen, die die Bestattung veranlassen müssen, die Kosten nachweislich nicht selbst tragen können. Übernommen wird eine einfache, ortsübliche Bestattung, geprüft wird das Einkommen und Vermögen der zahlungspflichtigen Person, nicht das der verstorbenen. Den Antrag können Sie auch nach der Beerdigung stellen.

Warum sind Friedhofsgebühren von Stadt zu Stadt so verschieden?

Jede Stadt beschließt ihre Friedhofsgebühren selbst, und die Rechenwege sind nicht einmal gleich aufgebaut. Für ein Grab mit Sarg verlangt Köln einmalig 1.945 Euro für 25 oder 30 Jahre, München 134 Euro je Jahr bei zehn Jahren, Leipzig 968 Euro für zwanzig Jahre. Dazu kommen unterschiedliche Beträge für das Öffnen des Grabes und für die Trauerhalle.

Wie stark sind die Bestattungspreise zuletzt gestiegen?

Sie sind 2025 um 3,1 Prozent gestiegen und damit stärker als die Inflation von 2,2 Prozent. Das hat Aeternitas am 22. Januar 2026 aus dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts errechnet. In den beiden Jahren davor lag der Anstieg bei 4,5 und 5,4 Prozent, seit 2020 summiert er sich auf über 20 Prozent.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1968 BGB, Beerdigungskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 74 SGB XII, Bestattungskosten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII vom 11. Februar 1988, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Friedhofsgebührensatzung der Stadt Köln vom 14. Februar 2013 in der Fassung vom 6. Juli 2023, Stadt Köln,
  5. Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt München vom 27. Mai 2024, Landeshauptstadt München, Stadtrecht 801,
  6. Gebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Leipzig verwalteten Friedhöfe, Stadt Leipzig,
  7. Beerdigungskosten und Bestattungskosten, Preisspannen der Mitgliedsbetriebe, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.,
  8. Kostenüberblick und übliche Preisspannen einer Bestattung, Aeternitas e. V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur,
  9. Preisanstieg bei Bestattungen hat sich abgeschwächt, Pressemitteilung vom 22. Januar 2026, Aeternitas e. V.,
  10. Verbraucherumfrage mit Forsa: Bestattungen in Deutschland, 1.021 Befragte ab 18 Jahren, Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.,
  11. Niedersächsisches Bestattungsgesetz, § 8 Bestattungspflicht und § 9 Zeitpunkt der Bestattung, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung,
  12. Friedhofssatzung der Landeshauptstadt München vom 2. Dezember 2021, § 14 Ruhezeiten, Landeshauptstadt München, Stadtrecht 800,
  13. Sozialbestattung, Antrag stellen, Aeternitas e. V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur,
  14. Übliche Preisspannen einzelner Bestattungsleistungen, Aeternitas e. V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.