Was den Unterschied zwischen Fehlgeburt und Totgeburt macht
Der Verlust eines Kindes vor oder während der Geburt wird oft als Sternenkind bezeichnet. Das Wort haben Eltern selbst geprägt, inzwischen verwenden es auch Kliniken und Beratungsstellen. Rechtlich unterscheidet das Personenstandsrecht dabei zwei Fälle, und diese Unterscheidung entscheidet über Ihre Rechte.
Wiegt Ihr Kind bei der Geburt mindestens 500 Gramm, oder war die Schwangerschaft mindestens 24 Wochen fortgeschritten, gilt es als Totgeburt. Eine Totgeburt muss beim Standesamt eingetragen werden und ist damit einer verstorbenen Person rechtlich gleichgestellt, mit allen Pflichten und Rechten, die dazugehören. Liegt das Gewicht darunter und wurden keine Lebenszeichen wie Herzschlag oder Atmung festgestellt, spricht das Gesetz von einer Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt muss nicht amtlich eingetragen werden, darf es aber auf Wunsch der Eltern.
Welches Recht Sie auf eine eigene Bestattung haben
Ganz gleich, wie viel Ihr Kind gewogen hat: Sie dürfen es in Deutschland immer bestatten lassen, wenn Sie das möchten. Bei einer Totgeburt ist das ohnehin vorgeschrieben. Bei einer Fehlgeburt unterhalb der Gewichtsgrenze ist es Ihre freie Entscheidung, und diese Entscheidung darf jeder Elternteil allein treffen, auch wenn der andere Elternteil anders denkt.
Die Klinik oder Hebamme, in deren Obhut die Geburt stattgefunden hat, muss Sie auf dieses Recht ausdrücklich hinweisen. Sie müssen also nicht selbst danach fragen oder gar wissen, dass es dieses Recht überhaupt gibt. Seit einer Änderung des Personenstandsrechts können Sie eine Fehlgeburt zudem beim Standesamt anzeigen lassen und ihr einen Vornamen geben, auch wenn dazu keine Pflicht besteht.
Was geschieht, wenn Sie die Bestattung nicht selbst übernehmen
Entscheiden Sie sich gegen eine eigene Bestattung, oder können Sie sich in dieser Situation nicht dazu durchringen, bleibt Ihr Kind trotzdem nicht ohne würdigen Abschied. Die Klinik ist verpflichtet, Fehl- und Totgeburten, für die keine Erklärung der Eltern vorliegt, unter würdigen Bedingungen zu sammeln und selbst zu bestatten. Die Kosten dafür trägt die Einrichtung, nicht Sie.
In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel trifft Eltern für eine Totgeburt keine eigene Verpflichtung zur Bestattung, anders als bei einem erwachsenen Angehörigen. Andere Bundesländer regeln das enger. Diese Sammelbestattungen finden meist ein- bis zweimal im Jahr auf einem eigens dafür vorgesehenen Grabfeld statt, häufig mit einer gemeinsamen Gedenkfeier, zu der die betroffenen Familien eingeladen werden.
Wie die Regeln je nach Bundesland unterschiedlich sind
Bestattungsrecht ist Ländersache, und das gilt auch für Sternenkinder. Die meisten Bundesländer knüpfen die Pflicht zur Bestattung an eine Grenze von 500 Gramm, Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erst an 1.000 Gramm. Nordrhein-Westfalen wiederum verzichtet, wie oben beschrieben, ganz auf eine eigene Pflicht der Eltern zur Bestattung und legt die Verantwortung stattdessen auf die Einrichtung, wenn keine Erklärung vorliegt.
Diese Unterschiede ändern nichts an Ihrem Wahlrecht: Es gilt bundesweit, auch dort, wo die Gewichtsgrenze für eine Pflicht höher liegt. Was sich unterscheidet, ist nur, ob eine Bestattung für Sie verpflichtend oder freiwillig ist, und wer im Zweifel dafür sorgt, wenn Sie selbst nicht entscheiden. Verlassen Sie sich bei einer konkreten Frage auf die Auskunft der Klinik oder des Standesamts an Ihrem Ort, denn nur sie kennen die genaue Regel Ihres Bundeslandes.
Wo Sie einen Ort der Trauer und Unterstützung finden
Viele Friedhöfe unterhalten inzwischen ein eigenes Grabfeld für Sternenkinder, oft gemeinsam gestaltet und mit einer Erinnerungstafel statt einzelner Grabsteine. Sternenkinder-Vereine und Selbsthilfegruppen vor Ort begleiten Familien über die Bestattung hinaus und helfen auch dabei, eine eigene, individuelle Trauerfeier zu planen, wenn Sie das möchten. Auch die Klinikseelsorge steht unabhängig von einer Religionszugehörigkeit offen.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, um zu entscheiden, was für Sie richtig ist. Es gibt hier keine richtige oder falsche Reihenfolge und keine Frist, die Sie unter Druck setzen müsste, außer bei einer Totgeburt die übliche Frist für die Bestattung in Ihrem Bundesland. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, ob eine Sammelbestattung oder eine eigene Bestattung für Sie die richtige Entscheidung ist.
Häufige Fragen
Muss ich mein Sternenkind bestatten lassen?
Nur bei einer Totgeburt, also ab 500 Gramm oder nach der 24. Schwangerschaftswoche, besteht eine Pflicht zur Bestattung. Unterhalb dieser Grenze haben Sie ein Wahlrecht und entscheiden selbst, ob Sie Ihr Kind bestatten lassen. Diese Entscheidung darf jeder Elternteil auch allein treffen.
Was passiert mit meinem Kind, wenn ich es nicht selbst bestatten lasse?
Dann sammelt und bestattet die Klinik Fehl- und Totgeburten unter würdigen Bedingungen auf einem eigenen Grabfeld, meist ein- bis zweimal im Jahr. Die Kosten dafür trägt die Einrichtung, nicht Sie. Das Grabfeld bleibt dauerhaft bestehen und kann auch später noch besucht werden.
Darf ich meinem Sternenkind einen Namen geben?
Ja, seit einer Änderung des Personenstandsrechts können Sie auch eine Fehlgeburt beim Standesamt anzeigen und ihr dabei einen Vornamen geben, obwohl dazu keine Pflicht besteht. Bei einer Totgeburt gehört der Name ohnehin zur amtlichen Eintragung dazu. Die Klinik oder das Standesamt informiert Sie über die genaue Vorgehensweise.
Gilt in jedem Bundesland dieselbe Gewichtsgrenze für Sternenkinder?
Nein, die meisten Bundesländer setzen diese Grenze bei 500 Gramm an, Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erst bei 1.000 Gramm. Ihr grundsätzliches Wahlrecht auf eine Bestattung gilt aber überall in Deutschland, unabhängig von dieser Grenze. Fragen Sie bei Unsicherheit die Klinik oder das örtliche Standesamt.
Kann ich als Vater allein über die Bestattung entscheiden, wenn die Mutter das nicht möchte?
Ja, das Bestattungsrecht bei einer Fehl- oder Totgeburt steht in Deutschland grundsätzlich jedem Elternteil einzeln zu. Sie müssen sich also nicht auf eine gemeinsame Entscheidung einigen, um Ihr Kind bestatten zu lassen. Sprechen Sie dennoch möglichst offen miteinander, weil beide Elternteile diesen Verlust unterschiedlich verarbeiten.
