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Wie kommt ein Verstorbener aus dem Ausland zurück?

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Eine Überführung nach Deutschland dauert meist mehrere Tage bis wenige Wochen. Sie kostet je nach Land und Entfernung häufig zwischen rund 3.000 und deutlich über 10.000 Euro. Nötig ist ein internationaler Leichenpass, den die deutsche Botschaft oder das Konsulat vor Ort ausstellt. Oft ist eine Bestattung im Sterbeland selbst die günstigere und schnellere Alternative.

Kosten für den Leichenpass
20 bis 120 Euro, je nach Gemeinde
Bestattungsplanung.de, Ratgeber Leichenüberführung ins Ausland, Stand 26. September 2026
Vertragsstaaten des Berliner Abkommens über Leichenbeförderung
13 Staaten, in Kraft seit 1. Juni 1938
Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de), Stand 1. Juni 1938
Übliche Deckungssumme einer Rückführungsversicherung
10.000 bis 25.000 Euro
Pforte.de, Bestattungsportal, Stand 26. September 2026
Blick durch ein großes Flughafenfenster in der Abenddämmerung auf ein Flugzeug auf dem Vorfeld.
Stirbt ein Angehöriger im Ausland, hilft die deutsche Botschaft bei den Papieren für die Überführung. Bild: KI generiert.

Was Sie in den ersten Stunden im Ausland tun müssen

Stirbt ein Angehöriger im Ausland, muss zuerst ein Arzt vor Ort den Tod feststellen und bescheinigen. Danach übernimmt eine örtliche Bestattungsfirma den Leichnam. Wenden Sie sich außerdem so früh wie möglich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung, also die Botschaft oder das Konsulat im Sterbeland. Sie hilft bei Übersetzungen, bei der Ausstellung deutscher Urkunden und nennt Ihnen seriöse Bestattungsunternehmen vor Ort.

Prüfen Sie parallel, ob eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung besteht, entweder als eigener Vertrag oder über die Kreditkarte, mit der die Reise gebucht wurde. Diese Versicherungen übernehmen im Todesfall häufig die Überführungskosten, allerdings meist nur, wenn Sie die Versicherung informieren, bevor Sie selbst Aufträge erteilen. Ein Anruf vor der ersten Rechnung erspart Ihnen später Streit über die Erstattung.

Welche Dokumente Sie für die Überführung brauchen

Für den Transport über eine Staatsgrenze reicht die gewöhnliche Sterbeurkunde nicht. Nötig ist ein Leichenpass, ein internationales Dokument, das Name, Alter sowie Ort und Ursache des Todes enthält und an jeder Grenze vorgezeigt wird. Grundlage dafür ist ein internationales Abkommen aus dem Jahr 1937, das Berliner Abkommen. Ihm sind 13 Staaten beigetreten, darunter Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz.

Das Abkommen schreibt auch vor, wie der Sarg beschaffen sein muss: Der Leichnam kommt in einen luftdicht verschlossenen Metalleinsatz, der wiederum in einen Holzsarg eingebaut wird. Diese Vorgaben erfüllt normalerweise das beauftragte Bestattungsunternehmen im Sterbeland, Sie selbst müssen sich darum nicht kümmern. Wird stattdessen nur eine Urne überführt, genügt eine vergleichbare Bescheinigung, keine so aufwendige Verpackung.

  • Sterbeurkunde des Sterbelandes, beglaubigt und wenn möglich übersetzt.
  • Leichenpass oder Urnenbescheinigung der deutschen Auslandsvertretung.
  • Bestätigung des örtlichen Bestattungsunternehmens über die vorschriftsmäßige Einsargung.
  • Reisepass oder Personalausweis der verstorbenen Person.
  • Nachweis über eine bestehende Reise- oder Auslandskrankenversicherung, falls vorhanden.

Was eine Überführung kostet, und wer das bezahlt

Die Gesamtkosten liegen laut Bestattungsportalen häufig zwischen 3.000 und über 10.000 Euro, abhängig vom Zielland, der Entfernung und dem Transportmittel. Allein der Leichenpass kostet je nach Gemeinde zwischen 20 und 120 Euro. Ohne Versicherungsschutz zahlen Sie diese Summe zunächst selbst, aus dem, was die verstorbene Person hinterlässt, oder aus eigener Tasche, wenn dieses Geld nicht reicht.

Melden Sie einen Todesfall im Ausland deshalb sofort der Kranken- und, falls vorhanden, der Reiseversicherung, bevor Sie einen Auftrag erteilen. Manche Versicherer wählen selbst ein Überführungsunternehmen aus ihrem eigenen Netzwerk aus und übernehmen dann die Kosten unmittelbar, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen. Ohne eine solche Klärung vorab kann es sein, dass die Versicherung nachträglich nur einen Teil der Rechnung erstattet.

Wann die Bestattung im Sterbeland die bessere Wahl ist

Eine Überführung ist nicht die einzige Möglichkeit. Eine Feuerbestattung im Sterbeland mit anschließender Übersendung nur der Urne ist in vielen Ländern erlaubt und meist deutlich günstiger als der Transport des ganzen Leichnams. Die Urne kann dann sogar per Paketdienst nach Deutschland geschickt werden, allerdings nur an eine Friedhofsverwaltung oder ein Bestattungsunternehmen, nicht direkt an eine Privatperson.

Manche Familien entscheiden sich bewusst für eine Bestattung vor Ort. Das liegt nahe, wenn die verstorbene Person einen besonderen Bezug zu diesem Ort hatte oder Angehörige dort leben. Welche Bestattungsarten es in Deutschland gibt und was sie unterscheidet, können Sie damit vergleichen, wenn Sie zwischen beiden Wegen abwägen. Beide Entscheidungen, Überführung wie Bestattung vor Ort, sind rechtlich gleichwertig; es gibt keine Pflicht, einen Verstorbenen zurückzuholen.

Wie Sie einen Anbieter für die Überführung finden

Spezialisierte Überführungsunternehmen kennen die Formalitäten des jeweiligen Landes und arbeiten oft direkt mit deutschen Bestattern zusammen, die dann die Bestattung hier übernehmen. Die deutsche Auslandsvertretung nennt Ihnen auf Anfrage geprüfte Ansprechpartner vor Ort. Ein deutsches Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens kann die gesamte Abwicklung ebenfalls koordinieren und mit dem ausländischen Betrieb kommunizieren, auch wenn Sie selbst die Sprache nicht sprechen.

Lassen Sie sich vor der Beauftragung einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben, der Transport, Einsargung, Dokumente und Gebühren einzeln aufführt. So erkennen Sie, welcher Anteil an die Versicherung geht und welcher bei Ihnen verbleibt, bevor die erste Rechnung eintrifft.

Häufige Fragen

Wer stellt den Leichenpass für eine Überführung nach Deutschland aus?

Den Leichenpass stellt die deutsche Botschaft oder das Konsulat im Sterbeland aus, gestützt auf das internationale Abkommen von 1937. Sie brauchen dafür die Sterbeurkunde des Sterbelandes und eine Bescheinigung des örtlichen Bestattungsunternehmens über die vorschriftsmäßige Einsargung. Für eine Urne stellt dieselbe Vertretung eine vergleichbare Urnenbescheinigung aus.

Zahlt die Reisekrankenversicherung die Überführung nach Deutschland?

Viele Reise- und Auslandskrankenversicherungen übernehmen die Überführungskosten, oft mit einer Deckungssumme zwischen 10.000 und 25.000 Euro. Voraussetzung ist meist, dass Sie die Versicherung informieren, bevor Sie selbst einen Auftrag erteilen. Prüfen Sie das immer vor der Beauftragung, auch über eine mitversicherte Kreditkarte.

Ist eine Bestattung im Ausland günstiger als die Überführung?

In der Regel ja, eine Feuerbestattung vor Ort mit anschließender Übersendung nur der Urne kostet meist deutlich weniger als der Transport des ganzen Leichnams. Die Urne darf dabei sogar per Paketdienst verschickt werden, allerdings nur an eine Friedhofsverwaltung oder ein Bestattungsunternehmen. Es besteht keine Pflicht, einen Verstorbenen zurückzuholen.

Was passiert, wenn keine Reiseversicherung besteht?

Ohne Versicherungsschutz tragen Sie die Kosten der Überführung zunächst selbst, aus dem, was die verstorbene Person hinterlässt, oder aus eigenen Mitteln. Die Gesamtkosten liegen dann häufig zwischen 3.000 und über 10.000 Euro, abhängig vom Zielland und Transportmittel. Eine Bestattung im Sterbeland ist in diesem Fall oft die deutlich günstigere Lösung.

Muss ich für eine Auslandsüberführung selbst mit ausländischen Ämtern verhandeln?

Nein, die deutsche Auslandsvertretung unterstützt Sie bei Übersetzungen und dem Kontakt zu den örtlichen Behörden. Ein deutsches oder ein spezialisiertes ausländisches Bestattungsunternehmen kann die gesamte Abwicklung zusätzlich koordinieren. Sie müssen die Sprache des Sterbelandes dafür nicht selbst sprechen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Internationales Abkommen über Leichenbeförderung vom 10.02.1937 (Berliner Abkommen), Auswärtiges Amt,
  2. Internationale Vereinbarungen bei der Überführung eines Leichnams, Bundesverband Deutscher Bestatter,
  3. Todesfall im Ausland, erste Schritte, Aeternitas e. V., Verbraucherinitiative Bestattungskultur,
  4. Urnenbescheinigung, Leichenpass, Auswärtiges Amt, Deutsche Auslandsvertretung,
  5. Leichenüberführung ins Ausland, Ablauf und Kosten, Bestattungsplanung.de,
  6. Überführung und Rückführung ins Ausland, Pforte.de, Bestattungsportal,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.